Die Bundesländer

Fach Fach

Klasse 7

Autor Joker2017

Veröffentlicht am 26.12.2017

Schlagwörter

Bundesland Deutschland Österreich

Zusammenfassung

Dieses Referat erklärt den Begriff des Bundeslandes am Beispiel von der Bundesrepublik Deutschland und Österreich. Es wird ausserdem auf die Teilung in Ost- und Westdeutschland sowie daraus folgend auf die alten und neuen Bundesländer eingegangen.

Die Bundesrepublik Deutschland ist in sechzehn verschiedene Bundesländer unterteilt. Ein Bundesland, ist ein Teilgebiet des gesamten Landes. Der Begriff Bundesland wird neben der Bundesrepublik Deutschland auch in Österreich verwendet. In der Schweiz gibt es ebenfalls eine Unterteilung in Teilgebiete, dies sind die sogenannten Kantone. Ein Bundesland hat ein Parlament und eine Landesregierung und bildet somit eine Art Staat im Staat. Das Bundesland hat nicht in allen Punkten Entscheidungsgewalt. Es gelten die Gesetze des Gesamtstaates, also die der Bundesrepublik Deutschland oder die von Österreich.

In Kurzform werden die Bundesländer einfach Länder genannt.

Seit der Wiedervereinigung besteht Deutschland aus sechzehn Bundesländern. Der Freistaat Bayern ist das flächenmässig grösste Bundesland. Das Bundesland Nordrhein - Westfalen ist das flächenmässig zweitgrösste Bundesland, hat jedoch die meisten Einwohner. Weitere besondere Bundesländer sind die drei Stadtstaaten. Hier sind die Städte zugleich Bundesländer. Es handelt sich um Berlin, Bremen und Hamburg.

Das Parlament eines Bundeslandes, heisst in der Regel Landtag, die dazugehörige Regierung ist die Landesregierung. Deren Vorsitz der Ministerpräsident des jeweiligen Bundeslandes bildet.

Der Finanzhaushalt der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bundesländer ist über das Steuergesetz geregelt. Die Bürger sind verpflichtet Steuern zu zahlen. Insbesondere die Einkommenssteuer bildet eine wichtige Einnahmequelle für die Regierung. Einkommenssteuer wird, wie der Name bereits vermuten lässt, auf das Einkommen gezahlt. Die Bürger bezahlen also auf das Geld, welches sie verdienen, Steuern. Diese Steuergelder werden dann für die Allgemeinheit verwendet. Das Ziel ist, dass die Anschaffungen und Ausgaben allen zu Gute kommen. Von den Steuern, welche die Bundesregierung einnimmt, erhalten die einzelnen Bundesländer Anteile nach einem Verteilungsschlüssel. Die Bundesländer entscheiden selber, wofür das Geld ausgegeben wird. Es kann Beispielsweise für Kultur, Parkanlagen, Spielplätze oder auch den Strassenbau verwendet werden.

Gesetze, welche bundesweit gültig sind, werden vom deutschen Bundestag gemacht. In Ausnahmefällen ist eine Zustimmung des Bundesrates notwendig. Im Bundesrat sitzen verschiedene Vertreter der einzelnen Bundesländer.

Recht selten wird heute noch zwischen den alten und neuen Bundesländern unterschieden. Die sogenannten alten Bundesländer, sind jene elf, welche vor der Wiedervereinigung Westdeutschland bildeten. Es handelte sich bei den alten Bundesländern also um: Baden - Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein - Westfalen, Niedersachsen, Rheinland - Pfalz, Saarland und Schleswig - Holstein. Die neuen Bundesländer sind: Brandenburg, Mecklenburg - Vorpommern, Sachsen, Sachsen - Anhalt und Thüringen. Berlin stellte augrund der Teilung in Ost- und Westberlin einen Sonderfall dar.

Vor der Wiedervereinigung war es nicht Bürgern der DDR nicht oder nur in Ausnahmefällen möglich, in die Westdeutschen Bundesländer zu reisen. Seit der Wiedervereinigung gibt es keine innerdeutschen Grenzen mehr.

Die Situation in Österreich ist ähnlich wie in Deutschland. Österreich unterteilt sich in neun Bundesländer. Wien ist ein Stadtstaat und gleichzeitig die Hauptstadt von Österreich. Wien ist am kleinsten, hat jedoch die meisten Einwohner. Das Bundesland Niederösterreich ist flächenmässig das grösste Bundesland Österreichs. Dort wohnen jedoch etwas weniger Menschen als in Wien. Die Bundesländer Österreichs, haben wie die in Deutschland, eigene Landesregierungen. An der Spitze einer solchen Landesregierung steht in Österreich der Landeshauptmann oder die Landeshauptfrau. Diese Position ist vergleichbar, mit der des Ministerpräsidenten in Deutschland.

Das Gesamtland Österreich beschliesst Gesetze welche in allen Bundesländern gelten. Es sind die einzelnen Bundesländer, welche diese Gesetze ausführen müssen. Bei der Beschliessung von neuen Gesetzen müssen die österreichische Regierung und des österreichische Bundesrat zusammenarbeiten. Der österreichische Bundesrat ist bildet die Vertretung des einzelnen Bundesländer.