Besondere Beschäftigungsverhältnisse

Fach Fach

Klasse 11

Autor DidSky

Veröffentlicht am 18.09.2018

Schlagwörter

Werkstudent Bacheloranden Probanden Beschäftigungsverhältnisse

Zusammenfassung

Dieses Referat behandelt besondere Beschäftigungsverhältnisse und die Rechte und Pflichten der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmer. Es geht, unter Anderem, um Werkstudenten, Bacheloranden und Masteranden und um Probanden.

Besondere Beschäftigungsverhältnisse

Kriterien vor der Einstellung

Besondere Beschäftigungsverhältnisse werden meist von Studenten oder zukünftige Studenten ausgeführt. Diese sind meist geringverdienender und haben eine kürzere Beschäftigungsdauer als Normalbeschäftigte. Dabei unterscheiden sich die Beschäftigungsverhältnisse
insbesondere bei den gesetzlichen Abzügen vom Bruttogehalt bzw. –lohn, in der Versicherung des Arbeitnehmers und den Nebenkosten des Arbeitgebers. All diese Faktoren muss der Arbeitgeber
berücksichtigen, damit er langfristig einen rentablen Mitarbeiter einstellen kann, dessen Kosten nicht seine
geleisteten Erträge für das Unternehmen übersteigen.

Voraussetzungen für die Einstellung von besonderen Beschäftigungsverhältnissen

Einer der wichtigsten Voraussetzungen ist eine ausgeschriebene Stelle, auf die sich der Student oder
Schulabgänger bewerben kann. Jedoch können auch
Führungskräfte bereits bekannte Studenten oder Schulabgänger auf direktem Wege kontaktieren und über eine freie Stelle informieren. Eine weitere Voraussetzung für Studenten, um eine Stelle zu bekommen, ist, in einer Fachhochschule oder Hochschule immatrikuliert zu sein. Dabei muss die
Immatrikulationsbescheinigung bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses aktuell und gültig sein.
Pflichtpraktikanten benötigen hingegen eine Studienabsichtserklärung, da diese noch keine
Immatrikulationsbescheinigung besitzen. Die Studienabsichtserklärung wird aus rechtlichen Gründen benötigt, da Pflichtpraktikanten zum Zeitpunkt der Beschäftigung weder Schüler, noch Student
sind.

Die Arten von besonderen Beschäftigungsverhältnissen

Es gibt eine Vielzahl von besonderen Beschäftigungsverhältnissen. Dazu zählen unter anderem die Werkstudententätigkeit, Pflichtpraktika, Ferienaushilfen, Bachelor- sowie Masteranten als auch Probanden.
Die Beschäftigungen unterscheiden sich ferner in deren Einstellungsverfahren, Dauer der Beschäftigung, Wochenarbeitszeit, sowie in derer Vergütung.

Werkstudent

Als Werkstudent wird man bezeichnet, wenn man neben dem Studium für mehrere Stunden die Woche
auch im Unternehmen arbeitet. Die Immatrikulationsbescheinigung dient hier als Voraussetzung – endet der Status an der Fachhochschule, so endet auch der Vertrag als Werkstudent. Werkstudenten haben den
Vorteil eines längeren Beschäftigungszeitraumes. Des Weiteren sind sie von den gesetzlichen Kranken-,
Arbeits- und Pflegeversicherungen freigestellt. Besonders hervorzuheben ist die Flexibilität der
Werkstudenten, denn während den Vorlesungszeiten dürfen sie maximal 15 Stunden in der Woche
arbeiten. An welchen Tagen sie arbeiten möchten und wie lange ist hingegen den Werkstudenten selbst
überlassen und muss lediglich mit der Führungskraft abgesprochen werden. An vorlesungsfreien Zeiten
haben Werkstudenten unter anderem auch die Möglichkeit Vollzeit zu arbeiten.

Bacheloranden und Masteranden

Bacheloranden und Masteranden, auch Diplomanden genannt, können ihr Fachwissen bereits vor dem
Studienabschluss in der Praxis anwenden – mit einer Bachelor- oder Masterarbeit im Unternehmen. Hier gibt es bei der Einstellung keinen Befristungsgrund.

Probanden

Unter Probanden versteht man Personen, die als Testperson Gegenstand wissenschaftlicher bzw.
klinischer Studien ist. So können sich Personen auf eine Probandenstelle für Magnetresonanztomographen bewerben. Als Voraussetzung hierfür gilt jedoch, dass diese Personen keine elektronischen oder metallischen Geräte an ihren Körper haben, da diese zu Fehlfunktionen des Magnetresonanztomographen
führen können.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Datenblatt
Das Datenblatt erstellt die Führungskraft, bei dem der Bewerber beschäftigt werden soll. Hier trägt die
Führungskraft alle wichtigen Daten für die zukünftige Stelle ein. Neben dem Namen des Bewerbers stehen
hier die Abteilung und deren Standort, der Beschäftigungszeitraum, eine kurze Tätigkeitsbeschreibung, als auch die Wochenarbeitszeit und dessen Verteilung.

Ergänzende Angaben

In den ergänzenden Angaben sind weitere Informationen zum Studenten enthalten. So stehen neben Geburtsdatum und -ort, auch seine Adresse sowie allgemeine Angaben zur geplanten Wochenarbeitszeit und der Verteilung. Ferner muss der Student auch angeben, ob er schon einmal als
Werkstudent oder Praktikant beschäftigt war.

Immatrikulationsbescheinigung

Die Immatrikulationsbescheinigung bescheinigt, dass der Mitarbeiter in einer Fachhochschule oder
Hochschule immatrikuliert ist. In dieser sind Angaben in welcher Universität der

Schlüsselblatt

Im Schlüsselblatt wird unterteilt in personenbezogene- und vertragsbezogene Daten, allgemeine Daten zur Stelle. In den personenbezogenen Daten stehen unter anderem der Vor- und Nachname, Adresse und Nationalität. Falls es sich bei der Person um keinen deutschen Staatsbürger
handelt, muss geprüft werden, ob ein Aufenthaltstitel erforderlich ist oder nicht – auch das wird im
Schlüsselblatt ausgewählt. Auch Vertragsbeginn und
Vertragsende, die wöchentliche Arbeitszeit, sowie das Einkommen werden hier mitunter eingegeben.

Welche Rechte und Pflichten hat der Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Wie auch bei einer Einstellung eines Auszubildenden bzw. Angestellten, gibt es bei den besonderen
Beschäftigungsverhältnissen ebenfalls Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber.

Pflichten Arbeitgeber

Der Arbeitgeber hat die Hauptpflicht der Entgeltzahlung. Des Weiteren hat er die Pflicht zur Gewährung
von Urlaub – Pflichtpraktikanten ausgeschlossen. Weiter zählen die Fürsorgepflicht und
Beschäftigungspflicht zu seinen Aufgaben.

Rechte Arbeitgeber

Der Arbeitgeber hat das Recht der Erfüllung der Arbeitspflicht. Der Arbeitnehmer muss, die im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarte Tätigkeit, nachgehen.

Pflichten Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer darf nicht mehrere Beschäftigungen gleicher Art in anderen Unternehmen ausführen,
ohne das dies dem Arbeitgeber bekannt ist. Darüber hinaus ist er für den Schutz des Arbeitgebereigentums
verpflichtet.

Rechte Arbeitnehmer

Er hat das Recht auf pünktliche Lohn- oder Gehaltzahlung und auch dessen Fortzahlung bei
Arbeitsunfähigkeit. Zudem hat er das Recht auf Arbeitsschutz durch Sicherheitsunterweisungen oder
Sicherheitskleidung.