Arbeiskraftunternehmer

Fach Fach

Klasse 13

Autor Barbiri

Veröffentlicht am 07.04.2018

Schlagwörter

Arbeitskraftunternehmer Historische Typologie

Zusammenfassung

Dieses Referat setzt sich hauptsächlich mit dem Prinzip des Arbeitskraftunternehmers nach Voß und Pongratz auseinander. Zudem befasst sich das Referat mit der historischen Typologie der Arbeitskraft.

Arbeitskraftunternehmer

Historische Typologie der Arbeitskraft

Zunächst ein mal möchte ich auf die historische Typolgie und die Entwicklung der Arbeitskraft eingehen um daran den Bezug zum Prinzip des Arbeitskraftunternehmers besser herzustellen. In der hoch industrialisierten- kapitalistischen Gesellschaftsform lassen sich hauptsächlich drei Phasen von Arbeitskraftypen feststellen ( vgl. Voß/ Pongratz 2000-S.230 ). Dazu zählen der proletalisierter Lohnarbeiter in der Frühindustrialisierung, der verberuftliche Arbeitnehmer im Fordismus und der verbetrieblicher Arbeitskraftunternehmer im Postfordismus.

1.1 Der proletarisierte Lohnarbeiter in der Frühindustrialisierung

Das 19. Jahrhundert zählt zu dem Zeitalter der Entdeckung der Arbeitskraft als Ware, eine Zeit in der, der Kapitalismus seine ersten Schritte machte und die Industrialisierung immer weiter fortschreitete. Große Betriebe nutzen die Arbeitskraft ungelernter, unqualifizierter Menschen, wie z.B. Bauern oder Handwerker, in denen sie in die organisatorischen Strukturen der Betriebe einzuführen, diese wurden nun speziell auf ungebildete Menschen abgestimmt, und die erforderlichen Kenntnisse wurden erlernt.

Permanente Überwachung diente zur Kontrolle, um das höchstmögliche Nutzen der Arbeitskraft zu beziehen. Die Arbeitnehmer wurden regelrecht ausgenutz und ausgebeutet, den es gab keine Regelungen bezüglich der Arbeitszeit, Pausen oder Entgelte. Dies hatte zur Folge, dass sich Gewerkschaften gebildet haben, die Arbeitnehmer verbündeten sich zu Interessengruppen um für ihre Rechte zu kämpfen und die Ausbeutung zu beenden.

1.2 Der verberuflichte Arbeitnehmer im Fordismus

Die neu gebildeten Gewerkschaften, der zunehmende technologische und wissenschaftliche Fortschritt brachte einen neuen Leittypus der Arbeitskraft hervor. Dieser verfügte nun über fachliche Kompetenzen, standartisierte Qualifikationen und Bildung. Pünktlichkeit, Fleiß und die Loyalität zum Betrieb waren Eigenschaften nach denen die Arbeitnehmer strebten.

Doch wodurch entstanden diese plötzlichen Arbeitstugenden ? Faktoren, die dies begünstigten waren vor allem das vertraglich geregelte Arbeitsverhälnis, mit wachsender Entgeltzahlung gemessen an der Qualifikation, zudem geltete das Beschäftigungsverhältnis als sicher und unbefristet. Ein hoher staatlicher Schutz war gegeben. Zwar war die Nutzung nach wie vor an Dienstvorschriften und Weisungen gebunden, Kontrolle gab es nach wie vor, jedoch in inderekter Weise und verwissenschaftlich nach dem tayloristischen Prinzip, doch die Arbeitnehmer führten diese Tätigkeiten aus eigener Motivation heraus.

1.3 Der verbetriebliche Arbeitskraftunternehmer im Postfordismus

Der verbetriebliche Arbeitskraftunternehmer im Postfordismus ist gekenntzeichnet durch ein hohes Maß an Flexibilität, geringe Hierarchiesierung, individualisierte Qualifikation der Arbeitskräfte und systematische Selbstkontrolle der Arbeit. Den die Gesellschaft entwickelt sich zunehmend zu einer Wissensgesellschaft, den die Massenproduktion wie in Zeiten des Fordismus nimmt immer rapider ab, Wert gelegt wird nun viel mehr auf die Herrstellungsweise, welche Rohstoffe benötigt werden, die Nachhaltigkeit und die Anpassung an den Markt und die Innovität eines Produktes.

Der Arbeitnehmer wird wieder als Ganzes betrachtet und beansprucht dessen manuelle, physische und geistige Fähigkeiten. Qualifizierte Mitarbeiter verfügen sogar über ein gewisses Mitspracherecht. In Form von Arbeitsgruppen, Arbeitsorganisationen und Aufgabenintegrationen spiegelt sich der verbetriebliche Arbeitskraftunternehmer wieder. Jedoch ist wenig sozialer Schutz vorhanden, die Arbeitsverträge sind zeitlich befristet,Lohnkürzungen gewinnen die Oberhand und die Arbeitskraftunternehmer beuten sich nun selbst aus.

Der neue Typus : der Arbeitskraftunternehmer

Hervorgerufen wurde der Begriff “ der Arbeitskraftunternehmer “ durch den Chemnitzer Soziologen Günter Voß und den Münchner Soziologen Hans J. Pongratz. Mit diesem Begriff wird ein neuer Typus von Arbeitskraft bezeichnet, dessen Umgehensweise mit der eigenen Arbeitskraft den Anforderungsansprüchen eines Unternehmers gleicht. Die beiden Soziologen vertreten die Ansicht, dass der Typus des Arbeitskraftunternehmer zum neuen Leitbild der kapitalistischen Gesellschaftsform heranwachsen wird , basierend auf Beobachtung und Erforschug von Entgrenzungsprozessen im Arbeitsbereich seit Mitte der achtziger Jahre.

Der Arbeitskraftunternehmer ist demnach der im Postfordismus dominierende Typus. ( Pongratz & Voß, 2003, S.26 ) Die veränderte Nutzung, die eigene Arbeitskraft strategisch einzusetzen , lässt sich im Fertigungsektor, als auch in der Dienstleistungsbranche zunehmend feststellen. Es erfolgt ein zu beobachtender Wandel vom verberuflichten Arbeitnehmer zum Arbeitskraftunternehmer. Dabei erwähnen Voß und Prognatz in Ihren Ausarbeitungen desöfteren, dass mit dem Typus des Arbeitskraftunternemers nicht eine, beziehungsweise mehrere Personen bezeichnet werden, sondern die Umwandlung der Ware als Arbeitskraft. Der verberufliche Arbeitnehmer ist gekennzeichnet durch einen festen Arbeitsvertag, die Arbeit ist gesichert und standardtisiert. Arbeitsvorgaben und die Durchführung von Kontrollmechanismen dienen zur Leistungserbringung.

Im Gegensatz dazu steht der Arbeitskraftunternehmer, dessen Rollenbild sich vom Arbeitnehmer zum Auftragnehmer einer zu erbringenden Leistung ändert, die Auftragsbeziehungen sind meistens zeitlich begrenzt und im Fokus steht die erzielte Leistung, nicht die vorrangegangen Arbeitschritte. Die Prozesskontrolle wird ersetz durch die Ergebniskontrolle. An den Arbeitskraftunternehmer werden vielseitige Anforderungen gestellt, da der Arbeitskraftunternehmer in der Erbringung seiner Leistung auf sich allein gestellt ist. Charakteristische Merkmale für den Arbeitskraftunternehmer sind die Selbstkontrolle, die Selbstökonomisierung und die Selbstrationalisierung, auf welche im Folgenden näher eingegangen wird. Vor allem ist eine verstärkte Selbst-kontrolle notwendig. “Selbstkontrolle wird systematisch erweitert bei abnehmender Fremdkontrolle” ( Zitat: H. Minssen, Arbeit in der modernen Gesellschaft, Z. 27-28, Abschnitt 7 ).

Der Arbeitskraftunternehmer muss sich selbst motivieren sowie kontrollieren können. Den Spagatt zwischen Privat -und Berufsleben selbständig zu erbringen ist nicht immer einfach und dabei darf man Faktoren wie die Arbeitszeiteinteilung, Flexibilität, den Arbeitsort sowie persönliche Beziehungen nicht ausser Acht lassen. Für den Arbeitgeber erbringt der neue Typus den positiven Aspekt, dass weniger Kosten für die Kontrollmechanismen beansprucht werden, beziehungsweise gar keine, es wird nur eine Rahmenbedingung für den Arbeitskraftunternehmer geschaffen, wie der Zeitraum oder die benötigten Mittel.

Der Arbeitskraftunternehmer spiegelt sich in verschieden Branchen wieder, vermehrt jedoch bei den Freiberuflern, damit werden Arbeitsfelder bezeichnet, die nach dem deutschen Gesetz nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Solche selbständig ausgeübten Tätigkeiten können z.B. auf künstlerischen oder wissenschaftlicher Ebene erfolgen. Berufe wie in der Medien und Kulturbranche, sowie im Weiterbildungsektor, Ingenieurwesen oder in der Branche der Kommunikations und Informations-technologien, wichtig dabei zu erwähnen ist, dass für alle diese Berufe ein hohes Maß an Qualifikation vorrausgesetzt wird. Berufsgruppen in denen also das selbständige Aggieren, Organisieren, Planen und Erarbeiten gefordert wird, dazu können unteranderem auch Projekt und Gruppenarbeit zählen.