Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der EU

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Klasse 8

Autor Joker2017

Veröffentlicht am 18.10.2018

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Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der Europäischen Union

Zusammenfassung

Dieses Referat befasst sich mit den Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der Europäischen Union. Es wird die Situation der letzten drei Jahre wiedergegeben und die wichtigsten Punkte der Beitrittsverhandlungen erklärt.

Die Türkei möchte ein Mitglied der Europäischen Union werden und hat in der Nacht vom 03. auf den 04. Oktober 2005 die Beitrittsverhandlungen diesbezüglich begonnen, nachdem sie ungefähr sechs Jahre vorher als offizieller Beitrittskandidat anerkannt worden ist. Der EU Beitritt der Türkei ist ein sehr umstrittenes Thema. Die Mitgliedsstaaten der EU haben dem bisherigen Stand des Beitrittsprozesses zugestimmt, jedoch lehnt ein Großteil der EU – Bürger den Beitritt der Türkei zur EU ab. Dies gilt auch für einen großen Teil der türkischen Bürger.

In den Jahren 2015 und 2016 kam es zwischen der Europäischen Union und der Türkei zu einer Annäherung. Diese wurde durch die Flüchtlingskrise in Europa ausgelöst. Zu Beginn des Jahres 2016 gab es einige Vereinbarungen über die Kontrolle der Zuwanderung. Hierbei wurde unter anderem vereinbart, dass illegal über die Türkei in die EU Eingereiste, seit dem 18. März 2016 wieder zurückgeführt werden können.

Die Türkei verlangte als Gegenleistung die Eröffnung der Kapitel Justiz und Grundrechte, Justiz, Freiheit und Sicherheit, Haushaltspolitik, Finanz- und Haushaltsbestimmungen sowie Wissenschaft und Forschung.
Nach dem Putschversuch in der Türkei, wurde in einer Abstimmung am 24. November 2016 über das Einfrieren der Beitrittsverhandlungen entschieden und positiv dafür gestimmt. 479 Abgeordnete stimmten für das Einfrieren, 37 stimmten dagegen und 107 Abgeordnete enthielten sich. Bei diesem Beschluss handelt es sich jedoch lediglich um eine Empfehlung. Grundsätzlich und formell können die EU Beitrittsverhandlungen nur durch den Beschluss der aktuellen EU Mitgliedsstaaten gestoppt oder ausgesetzt werden.

Am 16. April 2017 wurde von mehreren EU Mitgliedsstaaten ein Abbruch der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei gefordert. Dies lag an dem Ergebnis des Verfassungsreferendums in der Türkei. Letztlich wurde jedoch bekanntgegeben, dass das Ergebnis des Referendums respektiert würde und die Beitrittsverhandlungen weiter gingen. Die Unruhen bzgl. dieses Themas gingen in den laufenden Wochen weiter. Am 06. Juli 2017 sprach sich das EU Parlament für eine Aussetzung der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aus, sollte diese die mit dem Referendum beschlossenen Verfassungsänderungen tatsächlich umsetzen. Der Zahl der Kritiker stieg aufgrund verschiedener Vorfälle an. Nachdem der Menschenrechtler Peter Steudtner in der Türkei verhaftet worden ist, gab der deutsche Außenminister Sigmar Gabriel an, dass die Türkeipolitik neu ausgerichtet werde. In der Folge sollten finanzielle Hilfen, wie beispielsweise Investitionskredite und Vorbeitrittshilfen diskutiert und überdacht werden.

Im Frühjahr 2018 stellte die EU Kommission der Türkei im Beitrittsreifebericht das bis dahin schlechteste Zeugnis aus. Es wurden unter anderem schwere Rückschritte bei der Rechtsstaatlichkeit sowie der Meinungsfreiheit und Unabhängigkeit der Justiz festgestellt und kritisiert.

Grundsätzlich sind einige der anderen EU Staaten durchaus bereit die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei wieder aufzunehmen. Es wird diesbezüglich viele weitere Gespräche, Diskussionen und Verhandlungen geben.

Des Weiteren wurde jedoch auch eine Art „Notbremse“ zu den EU Beitrittsverhandlungen mit der Türkei definiert. Als diese Notbremse gilt die Ausstiegsklausel des Brüsseler Gipfelbeschlusses: wenn mindestens ein Drittel der EU Mitgliedsstaaten das Ende der Beitrittsverhandlungen fordert, werden diese beendet. Dies gilt auch, wenn die Entwicklung in der Türkei bei den von der Europäischen Union verlangten Reformen, insbesondere deren der Menschenrechte sowie dem Minderheitenschutz und der Meinungs- und Pressefreiheit nicht kooperiert. Dann können die Verhandlungen ebenfalls ausgesetzt werden. Darüber hinaus ist die Ratifizierung des Beitrittsvertrags von allen EU Mitgliedsstaaten per Parlamentsentscheid zu führen. Scheitert sie in einem Land, wird es keinen EU Beitritt der Türkei geben. Darüber hinaus, wird durch das Bestreben von Österreich, zusätzlich festgelegt und gefordert, dass die ökonomische und politische Aufnahmefähigkeit der Europäischen Union nicht „überfordert“ werden darf.

Es gibt zahlreiche EU Mitgliedsstaaten, die einen EU Beitritt der Türkei ablehnen. Hierzu gehören insbesondere Österreich, die Niederlande sowie Frankreich.

Die Situation in Deutschland

Die Situation in Deutschland ist gespalten. In den Jahren des Wirtschaftswunders wurden viele türkische Gastarbeiter nach Deutschland geholt. Ein Teil dieser Gastarbeiter, holte die Familien nach und blieb dauerhaft in Deutschland. In den vierzig Jahren zwischen 1960 und 2000 stieg die Anzahl der in Deutschland lebenden Türken von ca. 7000 auf mehr als zwei Millionen.
Die wichtigsten politischen Parteien in Deutschland beurteilen die Situation wie folgt: CDU/CSU ist gegen einen EU Beitritt der Türkei und möchte dem Land lieber den Status einer privilegierten Partnerschaft geben. Die SPD und Die Grünen stehen den Beitragsverhandlungen grundsätzlich offen gegenüber. Die Linke ist für einen EU Beitritt der Türkei. Die AfD ist gegen einen EU Beitritt der Türkei. Die FDP ist unentschlossen, was den EU Beitritt der Türkei angeht.

Die Meinung der Liberalen zum EU Beitritt der Türkei ist innerparteilich unentschlossen. Der ehemalige Außenminister Dr. Guido Westerwelle nannte die Türkei in einem Interview aus dem Jahre 2009 „nicht beitrittsfähig“ sowie die Europäische Union „nicht aufnahmefähig“. Im Jahre 2014 forderte der Europaabgeordnete der Partei, Alexander Graf Lambsdorff das Ende der Beitrittsverhandlungen.

Wenn es zu der Abstimmung über den EU Beitritt der Türkei kommen sollte, so müssen die Parteien der Bundesregierung nach dem Koalitionsvertrag abstimmen, auch wenn dies gegen die Meinung des eigenen Parteiprogrammes ist. Daher wurden in der Vergangenheit auch Koalitionsverträge geschlossen, welche zu diesem Thema einen „offenen Ausgang“ ermöglichten. Als ein Gegner des EU Beitritts der Türkei gilt auch Bundespräsident Frank Walter Steinmeier, der in einem Interview im Sommer 2016 sagte, dass die Einführung der Todesstrafe in der Türkei ein Ende der Beitrittsverhandlungen zur Folge hätte. Die Todesstrafe ist in keinem der EU Mitgliedsstaaten erlaubt und sei für die europäischen Werte nicht vertretbar.