Bereiche in Sozialkunde
### Der Arbeitsvertrag
Er darf zwar inhaltlich frei ausgestaltet sein, muss sich aber an den Arbeitsschutzbedingungen Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsschutzgesetz, Kündigungsgesetz & Entgeltfortzahlungsgesetz ausrichten.
Nachweisgesetz: AG muss spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses alles Wesentliche in Schriftform niedergelegt haben
*Mindestinhalte:
- Beginn & Dauer
- Tätigkeitsbeschreibung
- Persönliche Daten der Vertragspartner & Anschrift
- Arbeitsort
- Vergütung
- Urlaub
- Dauer Probezeit
- Wöchentliche Arbeitszeit
- Kündigungsregelungen
- Hinweise auf tarifvertragliche Regelungen
Mögliche zusätzliche: Regelungen in der Betriebsordnung, z.B. Gleitzeit, Pausenzeiten
*Betriebliche Öffnungsklausel:
Ein UN hat die Möglichkeit, vom Tarifvertrag vorübergehend abzuweichen.
(mit Zustimmung des BR, z.B. Wochenarbeitszeit kurzfristig erhöhen bei Notsituation o.Ä.)
Pflichten im Arbeitsverhältnis
AN:
- Arbeitspflicht
- Sorgfaltspflicht
- Weisungsgebundenheit
- Schweigepflicht
AG:
- Entgeltzahlungspflicht
- Fürsorgepflicht (auch Urlaub gewähren o.Ä.)
- Zeugnispflicht
- Beschäftigungspflicht (-> passend zur Tätigkeitsbeschreibung)
Das Berufsbildungsgesetz
Geltungsbereich:
gilt nur für die betriebliche Ausbildung
*Inhalte des Ausbildungsvertrags:
- *Ausbildungsberuf (Art & Ziele der Ausbildung)
- Beginn & Ende (Ausbildungsdauer)
- Tägl. Arbeitszeit
- Dauer der Probezeit
- Vergütung
- Urlaub
- Ausbildungsort & Ausbilder*
*Pflichten Ausbildender:
- Freistellung für die Berufsschule
- Vergütungspflicht
- Zeugnispflicht
- Qualifizierte Ausbildung
- Kostenlose Bereitstellung von Arbeitsmaterial
- Fürsorgepflicht
Pflichten Auszubildender:
- Sorgfaltspflicht
- Berufsschulpflicht
- Anweisungen befolgen
- Schweigepflicht
- Lernpflicht
- Berichtsheft führen
- Betriebsordnung
Zeugnis:
Inhalte: einfaches Zeugnis-> Beruf & Dauer, Fertigkeiten & Kenntnisse
Auf Wunsch: qualifiziertes Zeugnis -> Verhalten & Leistungen (bestenfalls auch fachliche)
Vergütung:
Anspruch: jährliches Ansteigen
Fälligkeit: spätestens letzter Arbeitstag des Monats
Probezeit: 1-4 Monate
Ende der Ausbildung:
Mit Ablauf der Ausbildungszeit
Mit Bestehen der Abschlussprüfung!!!
(wenn Prüfung nicht bestanden, hat der Auszubildende das Recht eine Verlängerung bis zur nächsten Prüfung zu bekommen (max. 1 Jahr))
Kündigung:
Probezeit: fristlos, ohne Grund, von beiden Seiten
Danach:
- Aus wichtigem Grund -> fristlos
- Vom Azubi mit Grundkündigungsfrist bei Berufswechsel oder –aufgabe
Form: Schriftform
Prüfung: zweimal wiederholbar
Der Betriebsrat
Wer darf kandidieren? Alle Beschäftigten, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit 6 Monaten im Betrieb sind.
Benötigte: Er sollte sich für die Interessen der Kollegen einsetzen & sich mit den Qualifikationen: geltenden Gesetzen & Tarifverträgen auskennen.
Wählen: Beim Wählen spielt die Staatsbürgerschaft keine Rolle. Jeder ab 18 Jahren (LeihAN nur, wenn sie seit min 3 Monaten eingesetzt sind) darf wählen.
Wann? Alle 4 Jahre, im gleichen Zeitraum von März bis Mai
Wie? Geheim & unmittelbar und vom Wahlvorstand eingeleitet & durchgeführt
Das BetrVG verbietet eine Verhinderung der Betriebsratswahl und stellt sie in Strafe.
Die BR-Arbeit wird während der regulären Arbeitszeit erledigt, für Erledigungen im Auftrag des BR ist lediglich die Abmeldung beim Vorgesetzten vonnöten.
BR-Angehörige dürfen während ihrer Amtszeit und 1 Jahr danach nicht gekündigt werden.
Vertrag zw BR und AG = Betriebsvereinbarung
Es besteht keine Pflicht, einen BR zu wählen.
Die Zahl der BR-Mitglieder richtet sich nach der Anzahl der AN.
BR können gewählt werden in Betrieben mit min. 5 ständig wahlberechtigten AN.
Erst in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten muss eine bestimmte Anzahl der BR-Mitglieder von der Berufstätigkeit freigestellt werden.
Die Mitglieder des Wirtschaftsauschusses werden vom BR gewählt.
In Betrieben mit mehr als 9 BR-Mitgliedern führt der Betriebsausschuss die laufende Geschäfte des BR.
Das Kündigungsgesetz
Voraussetzung:
o Nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit (davor kann AG nach eigenem Ermessen kündigen)
o In Betrieben mit mehr als 10 AN
Nach 6 Monaten müssen Kündigungen sozial gerechtfertigt sein.
• Bedeutsame persönliche Gründe (mangelnde Arbeitsleistung usw.)
• Verhaltensbedingte Gründe (Drogenmissbrauch, Unzuverlässigkeit usw.)
• Betriebsbedingte Gründe (Stilllegung des Produktionsstandortes usw.)
*Ordentliche Kündigung:
- Grundkündigungsfrist:
• Frist von 4 Wochen (28 Tage) zum 15. oder Letzen des Kalendermonats
• Kürzere Fristen sind möglich, wenn der AN max. 3 Monate zur Aushilfe eingestellt ist - Verlängerte Kündigungsfrist:
Wenn durch AG: 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: ein Monat
5 Jahre Betriebszugehörigkeit: zwei Monate
8 Jahre Betriebszugehörigkeit: drei Monate
10 Jahre Betriebszugehörigkeit: vier Monate
12 Jahre Betriebszugehörigkeit: fünf Monate
15 Jahre Betriebszughörigkeit: sechs Monate
20 Jahre Betriebszugehörigkeit: sieben Monate
Durch AN: Gilt das Grundkündigungsgesetz
Fristlose Kündigung:
Wenn es nicht möglich ist, das AV bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder der Beendigung fortzusetzen. Der AN sollte auf eine schriftliche Begründung bestehen.
Beispiel für AN: Lohnrückstand, Mobbing, sexuelle Belästigung
Beispeil für AG: Diebstahl am Arbeitsplatz, Beleidigung, Betrug
Besonderer Kündigungsschutz:
- Kündigungsschutzgesetz
Betriebsrat und JAV: unzulässig, außer Tatsachen, die aus wichtigem Grund dazu berechtigen - Betriebsverfassungsgesetz
BR ist vor jeder Kündigung zu hören, sonst ist sie unwirksam - Mutterschutzgesetz
Während und bis 4 Monate nach der Entbindung unzulässig, wenn die Schwangerschaft bekannt war oder 2 Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird - Schwerbehindertengesetz
Vorherige Zustimmung der Hauptfürsorgestelle & min. 4 Wochen Frist
Maßnahmen gegen eine Kündigung
• Innerhalb 1 Woche beim BR Einspruch einlegen
• Innerhalb 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen