Der Bundespräsident im Vergleich zum Reichspräsidenten - Lehren aus Weimar

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Klasse 11

Autor lisaurus

Veröffentlicht am 12.06.2018

Schlagwörter

Bundespräsident Reichspräsident Weimar Vergleich Kompetenzen

Zusammenfassung

Dieses Referat vergleicht den deutschen Bundes- mit dem Reichspräsidenten. Es wird vor allem auf den Wahlvorgang und die Kompetenzen des Präsidenten eingegangen. Welche Lehren wurden aus Weimar gezogen?

Der Bundespräsident im Vergleich zum Reichspräsidenten - Lehren aus Weimar

Der Reichspräsident

  • Weimarer Reichsverfassung: stark plebiszitär demokratisch, semipräsidentiell
  • Präsident vom Volk gewählt (2 Wahlgänge), unmittelbare Legitimation, kann Regierung ohne Parlamentsbeschluss bilden, ernennt Kanzler, kann Gesetze dem Volk zum Beschluss vorlegen
  • Existenz der Regierung hängt von Parlamentsmehrheit ab, Misstrauensvotum kann Reichskanzler stürzen, Kanzler ist von Präsident und Parlament abhängig
  • wurde „Ersatzkaiser“ genannt, wegen seiner Machtfülle und da Leute sich schwer von Monarchie verabschieden konnten
  • Wichtigste Kompetenzen
    • Regierungsbildung: konnte Reichskanzler nach Ermessen ernennen, sollte zwar Mehrheit berücksichtigen, aber es gab fast nie Mehrheit im Reichstag
    • Reichstagsauflösung: kann RT nach Ermessen auflösen (einzige Einschränkung: nur einmal aus dem gleichen Anlass)
    • Notverordnungskompetenz: Art 48 WRV kann bei Bedrohung öffentlicher Ordnung Verfassung außer Kraft setzen (Ermessensentscheidung, ohne RT- Beschluss), kann auf Verordnungswege regieren ohne RT, RT kann theoretisch Notverordnungen außer Kraft setzen aber Auflösungsdrohung!
    • Reichsexekution: (vgl. heute Bundeszwang) kann nach Ermessen Land mit Reichswehr zu etwas zwingen (könnte auch von RT außer Kraft gesetzt werden)

Der Bundespräsident

Wahl

  • auf 5 Jahre verkürzt
  • indirekt durch Bundesversammlung (nach Mehrheiten der Parteien)
  • 3 Wahlgänge (1+2 absolute, 3. Relative Mehrheit)
  • Kritik: sollte unparteiisch erfolgen, da Parteien dominieren

Harte Kompetenzen

  • auch Reservekompetenzen genannt (im Ausnahmefall wichtig)
  • Begnadigungsrecht (nur für Täter möglich, die von Bundesgericht verurteilt wurden)
  • (primär andere Organe zuständig, BP als Ersatzmann wenn diese nicht mehr funktionieren)
  • Politische Kompetenzen
    • Regierungsbildung: Vorschlag des Kanzlerkandidaten im 1. Wahlgang (muss sich an Mehrheit im BTag orientieren) falls Kanzlerwahl nach 3 Anläufen misslingt, kann BP nach Ermessen entscheiden: entweder Minderheitskanzler ernennen oder BT auflösen
    • Bundestagsauflösung: wenn Vertrauensfrage scheitert, kann Kanzler den BP um BT-Auflösung bitten, BP kann auch hier nach Ermessen entscheiden
    • Gesetzgebungsnotstand (Art. 81): Kontext: Vertrauensfrage gescheitert und BT nicht aufgelöst; Minderheitsregierung aber Neuwahlen machen keinen Sinn, bestimmte Gesetze müssen aber verabschiedet werden, v.a. Haushalt, wenn BT sich weigert, kann BP mit BRat-Zustimmung Gesetzgebungsnotstand erklären -> BRat kann ohne Regierung Gesetze verabschieden (nur einmal und nur max. halbes Jahr, noch nie angewandt)
  • Unterschied zu Weimarer Reichspräsidenten:
    • RP konnte die Regierung immer nach Ermessen bilden, BP kann es nur bei Scheitern des BTs
    • RP konnte Reichstag immer nach Ermessen auflösen, BP kann es nur bei Misslingen der Kanzlerwahl oder wenn Vertrauensfrage gescheitert ist
    • Entspricht im wesentlichen Weimarer Notverordnungen, doch RP konnte ohne Parlamentsermächtigung Notstand ausrufen
  • Rechtliche Kompetenzen
    • Notarfunktion: BP ernennt praktisch immer (früher konnte er z.B. ehemalige Nazis ablehnen)
    • Gesetzprüfungskompetenz: jedes Gesetz wird auf Verfassungskonformität geprüft
      • Formale Fehler: Bsp: Gesetz wurde ohne BR-Zustimmung beschlossen, Gesetz wurde für nicht zustimmungspflichtig gehalten
      • Materiale: auf Grundrechtsverletzungen geprüft (Bsp: Geiselnahme abschießen?)
      • Im Regelfall fertigt BP Gesetz auch bei Äußerung erheblicher Zweifel aus, aus Respekt vor Verfassungsgericht (darf erst nach Verabschiedung geprüft werden)

Weiche Kompetenzen

  • (im Alltag wichtig)
  • Repräsentieren: eine Person soll Staat nach innen und außen repräsentieren (-> wie König)
  • Integrieren: Bürger des Staates hinter sich vereinen, muss über den Parteien stehen, charismatisch sein, Ideen mit denen man sich identifizieren kann, muss guter aber unparteiischer Redner sein

→ Lehren aus Weimar: Beschneidung der Kompetenzen, heute überwiegend repräsentativ