Der Bundesrat

Fach Fach

Klasse 11

Autor lisaurus

Veröffentlicht am 12.06.2018

Schlagwörter

Bundesrat Senat Gesetzgebung Zustimmungsgesetze Einspruchsgesetze Stimmabgabe

Zusammenfassung

Dieses Referat dreht sich um den Bundesrat. Welchen Unterschied gibt es zum US-Senat? Wie funktioniert die Stimmabgabe? Wie wirkt der Bundesrat an der Gesetzgebung mit? Außerdem wird auf den Unterschied zwischen Zustimmungs- und Einspruchsgesetzen eingegangen.

Der Bundesrat

=Bundesorgan, weltweilt einzigartige, Parlamentskammer, besteht aus Regierungsmitgliedern

  • seit Kaiserreich, BR war Versammlung der Vertreter der Länder, jedes Gesetz war Zustimmungsgesetz
  • entspricht Ministerrat der EU
  • Kompetenzen abgeschwächt worden
    • muss nicht immer zustimmen
    • Stimmgewichtung nur schwach gespreizt zugunsten der kleinen Länder
  • Zusammensetzung: 69 Mitglieder (6 aus Bayern, Hessen 5, usw.)

Unterschied zu US-Senat
• Gemeinsamkeiten: Vertretung der Bundesstaaten, 2. Kammer, beides Bundesorgane
• US Senat wird gewählt, BR nicht
• Jeder US Staat besitzt zwei Senatoren → gleiches Stimmgewicht, im Bundesrat unterschiedlich viele Stimmen
• US Senat mächtiger, echte 2. Kammer → muss JEDEM Gesetz zustimmen

Stimmabgabe

  • BR beschließt mit absoluter Mehrheit (→ immer mind. 35 Stimmen)
  • Bundesländer müssen Stimmen immer einheitlich abgeben: es soll nach Landesinteressen; nicht nach Parteiinteressen entschieden werden
  • Problem: wenn Parteien innerhalb der Länder sich nicht einig sind, kommt es immer zur Enthaltung → wirkt wie Nein-Stimme
  • Einteilung in 3 Lager:
  1. Regierungslager: stimmen mit Ja (Länder, in denen ausschließlich Parteien regieren, die auch im Bund regieren)
  2. Oppositionslager: stimmen mit Nein (alle Länder, in denen bloß Parteien regieren, die nicht im Bund mitregieren), aktuell: kein Oppositionslager wegen großer Koalition
  3. Neutrales Lager: Bundesländer, die sich bei wichtigen Fragen enthalten (mind. 1 Partner regiert im Bund mit)
  • Besonderheiten
    • Im Ausschuss jedes Land nur 1 Stimme (keine Beschlusskompetenzen, nur Empfehlungen)
    • Minister lassen sich oft von Beamten vertreten

Mitwirkung an der Gesetzgebung

  1. Initiativrecht
    • Landesministerium erstellt Entwurf
    • Wird in BR eingebracht, debattiert
    • Abstimmung; z.B. Bayern brauchen noch 29 Stimmen für Mehrheit
    • Bei Zustimmung: geht in BT
  2. Recht in wichtigen Fragen Position zu beziehen (1. Durchgang) Zustimmungs- u. Einspruchsgesetze
  3. Vermittlungsausschuss (mächtig!): Gremium, das zwischen BRat und BTag fungiert
    • BRat hat das Recht ihn zu ALLEN Gesetzen einzuberufen
  • =16 Mitglieder BTag und 16 BRat, gewählt nach Fraktionenproporz
    • Kann den beiden Kammern Änderungen vorschlagen, nicht beschließen, Kammern können aber nichts ändern, nur verwerfen, werden immer zustimmen
    • Eigentlicher Gesetzgeber, Vorschläge können nicht geändert werden, nur abgelehnt
  • zweiter Durchgang: immer, egal von wem Initiative ausging, entscheidend
  • Weitere Aufgaben: Rechtsverordnungen (Exekutivrecht, von Exekutive erlassen) sind meist zustimmungspflichtig → sehr mächtig

Zustimmungsgesetze: explizit im GG aufgelistet

  • BT UND BR muss zustimmen; sonst nur BT
  • BR also Vetospieler, kann durch Nicht-Zustimmung Gesetz verhindern
  • Je höher der Anteil der Zustimmungsgesetze, desto höher Macht des BRs
  • Früher hoher Anteil, wegen Art. 84 Abs. 1 wenn Landeseigenverwaltung und in Gesetz Vollzugsbestimmung steht -> Zust.Gesetz, auch Änderung zustimmungspflichtig): Problematisch für Bundesregierung wenn BR andere parteiliche Mehrheit hat
  • Verfassungsreform Sept. 2006: Schwächung des BRs durch Verringerung des Anteils der Zustimmungsgesetze; Art. 84 Abs. 1: Bundesländer bleiben autonom, haben Abweichungsrecht im Vollzug
  • Beispiel: Lebenspartnerschaftsgesetz, Wer soll Gesetz vollziehen
    • Alte Regelung: Bund schreibt vor -> zustimmungspflichtig, wenn er nichts vorschreibt; nicht zustimmungspflichtig
    • Neu: Länder können im Vollzug von Vorschrift abweichen

Einspruchsgesetze: alle Gesetze, die nicht zustimmungsbedürftig sind

  • BR kann förmliches Veto einlegen, wenn er vorher den Vermittlungsausschuss angerufen und Vermittlungsverfahren in Gang gesetzt hat (kommt selten vor, da sich meist nicht durchsetzt)

Beschließt der Bundesrat mit der absoluten Mehrheit (Mehrheit der Mitglieder) seiner Stimmen Einspruch einzulegen, kann der Einspruch nur mit der absoluten Mehrheit im Bundestag überstimmt werden. Legt der Bundesrat den Einspruch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit ein, müssen für die Zurückweisung des Einspruchs im Bundestag zwei Drittel der abgegebenen Stimmen zusammen kommen.