Der Vertrag von Lissabon

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Klasse 11

Autor lisaurus

Veröffentlicht am 20.05.2018

Schlagwörter

Vertrag Lissabon 2007 EU Europäische Union

Zusammenfassung

Dieses Referat behandelt den Vetrag von Lissabon 2007. Dies ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der zwischen den damals 27 Mitgliedsstaaten der EU geschlossen wurde. Es wird sowohl auf den historischen Hintergrund dieses Integrationsschritts eingegangen, als auch auf dessen Inhalt, Hürden und Neuerungen.

Der Vertrag von Lissabon (2007)


Was ist der historische Hintergrund des Integrationsschritts?

  • Vorgeschichte: Scheitern des „Vertrags über eine Verfassung für Europa“ (VVE) 2005
    → Frankreich und Niederlande stimmen aus Angst vor europäischem „Superstaat“ dagegen.
  • Trotz des Scheiterns des VVE blieb ein Reformbedarf :
    Fehlende Effizienz: Bisherige Instrumente der Entscheidungsfindung stießen an ihre Grenzen aufgrund kontinuierlicher Verflechtung und Erweiterung der EU.
    Demokratisch-legitimatorische Schwäche: Europäische Integration wurde lange von den politischen Eliten betrieben; Bürger sollten nun verstärkt einbezogen werden.
    Erhöhung der Transparenz: Aufgrund der immer stärkeren Verflechtung durch eine wachsende Anzahl von Akteuren und Politikfeldern ist im Mehrebenensystem der EU schwer durchschaubar, wo welche Entscheidung getroffen wird.

Wo lagen die Hürden des Integrationsschritts?

  • Im ersten Halbjahr 2007 hatte die dt. Bundesregierung den Vorsitz der EU und war mit einem Bericht zum Stand der Debatten über den Verfassungsprozess beauftragt.
    → Ergebnis: Substanz + institutionelle Balance des VVE sollten erhalten bleiben.
  • Der neue Vertragsentwurf sah jedoch im Vergleich zum VVE Änderungen vor.
    → Grund: Veränderte politische Anforderungen, v.a. in der Logik europ. Verhandlungen.
  • Durch jede neue Verhandlungsrunde bieten sich für die verschiedenen Akteure neue Möglichkeiten, eigene Forderungen als Preis für eine Zustimmung zu formulieren.
    Bringt eine Partei ihre Interessen / Vorstellungen vor, steigt der Anreiz für andere, selbst eigene Forderungen zu formulieren.

→ Je höher die Anzahl der beteiligten Akteure, desto umfassendere Kompromisse müssen in die Verhandlungspakete integriert werden (bei 27 Mitgliedsstaaten!).
Bsp.: Italien sperrt sich gegen die neue Aufschlüsselung der Sitzverteilung im europ. Parlament, da es hier im Vergleich zu den anderen Mitgliedern die meisten Sitze verlieren würde (Einigung durch die Regelung 750 + 1 = 750).

Diskussionspunkte:

  • Ioannina-Mechanismus bei knappen Mehrheitsentscheidungen im Rat
  • Verfahren zur Bestimmung doppelter Mehrheit
  • Einrichtung von „Notbremsen“ bei Mehrheitsentscheidungen
  • Kompetenztransfer von EU zurück zu Mitgliedsstaaten
  • Stellung der nationalen Parlamente
  • Bestimmungen zu EuGH, EZB und Rechnungshof

• Stark konfrontative Positionen der Mitgliedsstaaten und Institutionen gaben Handlungsspielraum für den deutschen Ratsvorsitz vor.

Was war das Kernprojekt?

  • Mit dem Vertrag von Lissabon wurden im Kern institutionelle Reformen beschlossen, die bereits im VVE vorgesehen waren → Der Vertrag reformiert die institutionellen Bestimmungen des Vertrags von Nizza grundlegend.
  • Im Vergleich zum VVE jedoch viele Änderungen, Ergänzungen etc. aufgrund neuer Anforderungen und europapolitischen Verhandlungen.

→ Herausforderungen der Ausgestaltung des Institutionensystems der EU lagen in der Verbesserung der Demokratie, der Transparenz und der Handlungsfähigkeit.
→ Kompetenzerweiterung ohne „Superstaat zu werden“ (diverse Schaltpunkte europäischer Politik befinden sich immer noch auf intergouvernementaler Ebene).
→ Einbau von Instrumenten, die bei Bedarf Änderungen ohne große Reformen erlauben.

Welche Neuerungen gab es?

  • Neues EU-Primärrecht umfasst wie bisher zwei gleichwertige Verträge:
  • „Vertrag über die Europäische Union“ (EUV)
  • „Vertrag über Arbeitsweise der Europäischen Union“ (AEUV), früher „Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft“ (EGV) genannt.

→ Verfassungskonzept an sich wird aufgegeben, sowie Streichung des Verweises auf staatsähnliche Symbole der Union (Flagge, Hymne, Motto,etc.)
→ Bezeichnung „Gemeinschaft“ wird durch „Union“ ersetzt.
→ Aufgabe der traditionellen Säulenkonstruktion; dennoch weiterhin Aufspaltung in intergouvernementale und supranationale Regelungsbereiche.
→ Die Union erhält auf Grundlage des Vertrags von Lissabon Rechtspersönlichkeit (galt bisher nur für Europäische Gemeinschaft und Euratom).

  • Neuverteilung der Sitze im EP (750+1=750) nach degressiver Proportionalität
  • Einführung der doppelten Mehrheit (seit 01. November)
  • Ioannina Mechanismus (zum Schutz kleiner Staaten)
  • Kompetenztransfer von EU an Mitgliedsstaaten
  • Stellung der nationalen Parlamente
  • Neue Bestimmungen zum EUGh, EZB; europäischer Rechnungshof
  • Neue Position: hoher Vertreter für Außen und Sicherheitspolitik (Mitglied von Rat und Kommission)
  • Einrichtung eines für einen längeren Zeitraum amtierenden EU Ratspräsidenten
  • neue Gesetzgebungskompetenzen des EPs
Quellenangaben
<p>&bull; OPPELLAND, TORSTEN (2010): Institutionelle Neuordnung und Demokratisierung. In: Olaf Lei&szlig;e [Hrsg.]: Die Europ&auml;ische Union nach dem Vertrag von Lissabon. Wiesbaden: VS Verlag f&uuml;r Sozialwissenschaften, Seiten 79-96.</p> <p>&bull; SEEGER, SARAH (2008): Die Institutionen- und Machtarchitektur der Europ&auml;ischen Union mit dem Vertrag von Lissabon. In: Werner Weidenfeld (Hrsg.): Lissabon in der Analyse. Der Reformvertrag der Europ&auml;ischen Union. Baden-Baden: Nomos, Seiten 63-98.</p>