Die Organe der EU
Die Organe der EU
Das politische System der Europäischen Union hat weltweit kein Vorbild. Kein Mitgliedsstaat findet das Abbild des eigenen Systems in der EU wieder.
Das liegt daran, dass die EU weder ein zentralistischer Staat, noch ein föderalitsich aufgebauter Bundesstaat ist. Sie ist aber auch kein Staatenbund.
Das Bundesverfassungsgericht hat die EU im Jahr 1993 als einen “supranationalen Staatenverbund” klassifiziert. Damit wurde ein neuartiges politisches Gebilde mit einem neuem Begriff geschaffen. Seit der Gründung wurden Zuständigkeiten und Kompetenzen im Gebilde übetragen und die Befugnisse der Organe dabei kontinuierlich erweitert.
Der Europäische Rat
Der Europäische Rat setzt sich zusammen aus den Regierungschef aller Mitgliedstaaten. Innerhalb der EU übt der Rat die politische Führung aus und hat die Richtlinienkompetenz. Der Vertrag von Lissabon sieht ein regelmäßiges Ratstreffen vor, das von einem Präsidenten mit einer Amtsdauer von zweieinhalb Jahren, geleitet wird. Dadurch wird die Effizienz des Organs erhöht.
Im Europäischen Rat werden die politischen Ziele der EU festgelegt, sowie auch Entscheidungen in politisch sensiblen Bereichen getroffen, wie zum Beispiel die Aufnahme neuer Staaten.
Der Ministerrat
Im Ministerrat sitzt pro Mitgliedsstaat ein Minister. Je nach Sachgebiet tagt der Rat in unterschiedlicher Zusammensetzung. Der Rat fungiert als Gesetzgeber, er verabschiedet vorgeschlagene Richtlinien und Verordnungen. Die EU-Gesetze werden zusammen mit dem Europäischen Parlament beschlossen.
Die EU-Kommission
Die Europäische Kommission ist die Exekutive der EU. Sie hat das alleinige Recht bei der Gesetzgebung, trägt die Alleinverantwortung für den Vollzug der Richtlinien und Verordnungen und vertritt die EU in wirtschaftlichen Fragen. Die Kommission wacht außerdem über die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts und verwaltet den Haushalt der EU. Etwa 23000 Beamte sind in der Kommission beschäftigt. Die EU-Kommissare werden von den nationalen Regierungen nominiert und vom Europäischen Parlament bestätigt. Jedes Land stellt einen Kommissar. Der Kommissionspräsident dient als ein Bindeglied zwischen dem Ministerrat udn dem Parlament. Er nimmt auch an deren wichtigen Sitzungen und an den Tagungen des Europäischen Rates teil.
Das EU-Parlament
Das Europäische Parlament vertritt die etwa 500 Millionen Bürger der EU. Sie ist das einzige direkt gewählte Organ der EU. Die Legislaturperiode beträgt jeweils 5 Jahre. Der Lissabon Vertrag sieht 751 Abgeordnete im Parlament vor. Das Parlament ist das zweite Legislativorgan. Zu den Aufgaben zählt unter anderem die Wahl des Kommissionspräsidenten. Die Sitzungen finden in Straßburg staat, und die Ausschüsse tagen in Brüssel. Es bilden sich staatenübergreifende Fraktionen, die dann zusammen abstimmen. Wenn das Parlament der Kommission mit Zweidrittelmehrheit das Misstrauen ausspricht, dann zwingt es diese zum Rücktritt.
Außenbeauftragter der EU
Der Außenbeauftragte ist der Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik. Er führt den Vorsitz im Rat für Auswärtige Angelegenheiten ist zugleich Vizepräsident der Kommission. Er wird von Europäischen Rat ernannt.
Der Europäische Gerichtshof
Wenn ein nationales Gericht Zweifel über eine Rechtsvorschrift der EU hat, bzw. über die Vereinbarkeit von nationalem Recht mit dem gültigen EU-Recht, dann kann es sich an den Europäischen Gerichtshof wenden. Dort sind 27 Richter angestellt, die jeweils von den nationalen Regierungen für 6 Jahre berufen werden.
Die Europäische Zentralbank
Die Europäische Zentralbank ist die Notenbank der EU und ist verantwortlich für die Preisstabilität, Geldpolitik und Wechselkurs-Geschäft. Die Europäische Zentralbank wird von 6 Direktoren aus verschiedenen Ländern Europas geleitet.
Der Europäische Rechnungshof
Der Europäische Rechnungshof hat ein Mitglied pro Mitgliedsstaat. Seine Aufgabe ist es, zu überprüfen ob Einnahmen und Ausgaben wirksam, ordnungsgemäß und wirtschaftlich eingesetzt werden.