Dokumentenakkreditiv - Dokumente & Abwicklung

Fach Fach

Klasse 11

Autor DidSky

Veröffentlicht am 14.09.2018

Schlagwörter

Dokumente für Akkreditive Abwicklung L/C

Zusammenfassung

Es dreht sich in diesem Referat um das Dokumentenakkreditiv. Als erstes wird auf die möglichen Dokumente bei einem Akkreditiv eingegangen und schließlich noch auf die neun Schritte der Abwicklung eines Letter of Credits.

Mögliche Dokumente für das Akkreditiv

Handelsrechnung (commercial invoice)
Werden Waren in Länder exportiert, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, muss man in der Regel eine Handelsrechnung erzeugen. Im Akkreditiv wird sie meist als „commercial invoice“ betitelt und dient zur zollamtlichen Behandlung sowie zur Überprüfung der Vertragsabwicklung. Bei auftretenden Kaufvertragsstörungen wird die Handelsrechnung als Beweisstück genutzt.

Pack- und Gewichtsliste (packing and weightlist)
Darin werden alle verpackten Waren detailliert aufgelistet: Frachtstücke wie Kisten, Pakete oder Paletten mit Angaben zu Art, Anzahl, Brutto- und Nettogewicht und Größe. Diese Papiere werden den Waren beigelegt und begleiten diese vom Absender bis hin zum Empfänger. Die Pack- und Gewichtslisten sind bei versicherungsrechtlichen bzw. zollrechtlichen Bestimmungen von Bedeutung.

Ursprungszeugnis (certificate of origin)
Im Ursprungszeugnis wird der Nachweis darüber geliefert, dass die Waren ihren Ursprung in einem bestimmten Land haben. Ursprungszeugnisse sind mittlerweile fest im internationalen Handel etabliert und werden meist von den jeweiligen industriellen Handelskammern des Bezirks ausgestellt. Das Zeugnis ist eine öffentliche Urkunde, das heißt es unterliegt den Bestimmungen des Strafgesetzbuches und hat einen hohen rechtlichen Stellenwert. In Deutschland werden Ursprungszeugnisse nach einheitlichen Grundsätzen ausgestellt und genießen daher im internationalen Handel hohe Anerkennung. Das Ursprungszeugnis ist ein Warenbegleitpapier und wird auch „certificate of origin“ genannt.

Qualitätszeugnis (certificate of quality)
Durch das Qualitätszeugnis wird dem Käufer bestätigt, dass bei der Herstellung der Ware nur einwandfreie bzw. vertragsgemäße Materialien verwendet wurden. Es bestätigt also die Beschaffenheit eines Gutes und die Ordnungsmäßigkeit der Ware.

Konnossement (bill of lading)
Das Konnossement ist ein Warenwertpapier, das durch den Verfrachter ausgestellt wird. In dieser Urkunde bescheinigt er den Empfang der Ware und sichert die Auslieferung an den Berechtigten zu. Dies wird auch als Herausgabeanspruch bezeichnet. Das Konnossement bestimmt die Rechtsstellung des Empfängers. Beim „bill of lading“ handelt es sich um ein sogenanntes Empfangspapier oder Traditionspapier, das heißt die Übergabe dieses Dokuments ersetzt im Allgemeinen die Übergabe der Ware. Dabei werden zwei Arten unterschieden. Zum einen das Bordkonnossement, bei dem quittiert wird, dass die Ware tatsächlich an Bord übernommen wurde. Zum anderen das Übernahmekonnossement, welches ausschließlich bestätigt, dass die Ware zur Beförderung übernommen wurde. Im Regelfall werden dabei mehrere Originale ausgestellt. Die Inhalte stammen aus dem „Internationalen Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über Konnossemente“, welches 1924 zustande gekommen ist.

Luftfrachtbrief (airwaybill)
Der Luftfrachtbrief ist ein Beförderungspapier, das im internationalen Luftverkehr verwendet wird. Dieses Transportdokument bescheinigt den Abschluss eines Frachtvertrages zwischen dem Versender und der Fluggesellschaft. Die „airway bill“ erhalten der Empfänger und der Absender in originaler Ausfertigung.

Versicherungspolice (insurance policy)
Die Versicherungspolice ist ein Dokument zwischen dem Versicherer und dem Versicherten, die einen Versicherungsvertrag abschließen. Die Begriffe Police und Versicherungsvertrag sind indes von identischer Bedeutung. Die Police bestätigt dabei schriftlich, dass ein Vertrag zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer besteht. In dieser Versicherungspolice (Versicherungsschein) sind alle notwendigen Daten eines Versicherungsvertrages enthalten. Hierzu zählen zum Beispiel die Versicherungsnummer, die Art der Versicherung oder die Versicherungsbedingungen. Natürlich sind auch das versicherte Risiko und die am Vertrag beteiligten Parteien festzuhalten. Die Police gilt als Beweisstück und somit als Nachweis für den bestehenden Versicherungsschutz.

Wechsel (bill of exchange)
Der Wechsel ist ein Wertpapier und enthält die Anweisung, einen bestimmten Geldbetrag, zu einem festgelegten Zeitpunkt, an einem bestimmten Ort, an eine bestimmte, im Wechsel genannte Person, zu zahlen. Der Wechsel hat im Allgemeinen drei Funktionen. Einmal die Zahlungsmittelfunktion, bei der die Weitergabe eines Wechsels als Ersatz für die Zahlung erfolgen kann. Außerdem die Kreditfunktion, die dadurch entsteht, dass die Zahlung um die Laufzeit des Wechsels hinausgezögert wird. Zuletzt hat der Wechsel noch eine Sicherungsfunktion. Diese ergibt sich aus dem Hintergrund, dass die Zahlung vom eigentlichen Grundgeschäft losgelöst ist. Das bedeutet, dass der Wechselinhaber auch zu seinem Geld kommt, wenn der Schuldner nicht vereinbarungsgemäß zahlt. Als Wechselakzept wird die Annahme des Wechsels vom Bezogenen (Schuldner) bezeichnet. Der Wechsel wird also rechtskräftig, wenn der Schuldner seine Unterschrift leistet.

Die Abwicklung

Der Ablauf des Dokumentenakkreditivs besteht grundsätzlich aus neun Schritten.
Im ersten Schritt schließen der Importeur und der Exporteur einen Kaufvertrag, in dem als Zahlungsmethode der Letter of Credit (L/C) vereinbart wird. Daraufhin folgt der Akkreditiv-Eröffnungsantrag, heißt der Auftraggeber beantragt die Erstellung eines Akkreditivs bei seiner Hausbank. Im dritten Schritt fertigt die Hausbank des Käufers (Akkreditivbank) ein Akkreditiv nach den Anforderungen des Importeurs an und versendet dieses an die Hausbank des Verkäufers (avisierende Bank). Die avisierende Bank prüft nun das Akkreditiv und benachrichtigt den Exporteur über die Eröffnung. Als nächstes erfolgt der Warenversand, sowie sie Erstellung und Einreichung der notwendigen Dokumente vom Begünstigten bei der avisierenden Bank. Die avisierende Bank versendet die Dokumente schließlich an die eröffnende Bank, inklusive Belastung bzw. Verrechnung des Gegenwertes. Im achten Schritt findet die Gutschrift des Gegenwertes von der avisierenden Bank an den Exporteur statt. Letztendlich gibt die eröffnete Bank die Dokumente an den Importeur weiter. Im Gegenzug erfolgt die Belastung des Gegenwertes.