Gewaltenteilung in Deutschland

Fach Fach

Klasse 8

Autor Joker2017

Veröffentlicht am 20.06.2018

Schlagwörter

Gewaltenteilung

Zusammenfassung

Dieses Referat behandelt die Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland. Es werden die drei Begriffe Legislative, Exekutive und Judikative erklärt. Außerdem wird auf den geschichtlichen Hintergrund eingegangen.

Bei der Gewaltenteilung handelt es sich um die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere unterschiedliche Staatsorgane. Der Sinn und Zweck dieser Aufteilung ist eine Machtbegrenzung sowie die Aufrechterhaltung und Sicherung von Gleichheit und Freiheit. Es existieren drei Staatsgewalten, diese sind die Legislative, also die Gesetzgebung, die Exekutive, also die ausführende Gewalt sowie die Judikative, also die Rechtssprechung. Die Vollziehung ist ein Überbegriff für die Verwaltung und die Justiz. Beide sind organisatorisch jedoch strikt voneinander getrennt.

Die Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Gewaltenteilung im Grundgesetz festgelegt. Nach Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 Hs. 2 wird die Staatsgewalt immer durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt sowie der Rechtssprechung ausgeübt. Dieser Artikel des Grundgesetztes ist unveränderlich. Der Inhalt betrifft die horizontale Ebene. Mit diesem Hintergrund kann die Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland als die Aufteilung von Zuständigkeiten aufgefasst werden, da die Staatsgewalt an und für sich nicht aufgeteilt wird. Hieraus folgt ebenfalls die Trennung von staatlichen Institutionen, deren Personal und Budget sowie Rechte, Aufgaben und Pflichten. Für die Gesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland sind der Bundestag und der Bundesrat zuständig. Das Organ der vollziehenden Gewalt ist die jeweilige amtierende Bundesregierung.

Eine Unterbrechung des Gewaltenteilungsprinzips findet sich durch die sehr ranghohe Position des Bundesverfassungsgerichts. Dieses gehört selbstverständlich der Judikative an. Dennoch kann es durch Urteile Entscheidungen mit Gesetzeskraft erlassen. Also greift ein Teil der Judikative in einen weiteren Bereich ein, nämlich in den der Legislative. Trotz dieser Möglichkeit gab es in der bisherigen Vergangenheit der Bundesrepublik Deutschland und seiner Gewaltenteilung nicht viele Zerwürfnisse in dessen System. Eine Ausnahme bildet jedoch die Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch aus dem Jahre 1975.

Das Thema Schwangerschaftsabbruch und Abtreibung ist auch heute noch eines der größten Streitfragen der Gesellschaft. Während sich viele Menschen und Organisationen für die Entscheidungsfreiheit zum Schwangerschaftsabbruch einsetzen, weil sie die Selbstbestimmtheit der Frau als wichtigstes Gut ansehen, gibt es ebensoviele Menschen und Organisationen, welche gegen einen Schwangerschaftsabbruch sind. Die Gegner der Abtreibung sind insbesondere kirchliche Organisationen, welche den Schwangerschaftsabbruch mit biblischen Gründen ablehnen.

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist das Demokratieprinzip verankert. Nach diesem sieht es zunächst so aus, dass jegliche Gewalt nur vom Parlament ausgeübt werden darf. Dies ist hiermit begründet, dass in der Bundesrepublik Deutschland auf Bundesebene lediglich der deutsche Bundestag sowie auf Landesebene lediglich die deutschen Landtage, direkt vom deutschen Volke durch Wahlen legitimiert sind. Die im Grundgesetz verankerte Grundregel lautet: alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Diese Grundregel muss allerdings so interpretiert werden, dass das Parlament die Entscheidungen delegieren darf. Dies kann auch mehrstufig geschehen, da das Parlament beispielsweise nicht alle Verwaltungshandlungen selber durchführen kann.

Daraus folgt, dass die Befugnisse der jeweils anderen Gewalten bereits durch das Grundgesetz berücksichtigt worden sind. Allerdings nicht per se das Demokratieprinzip. Dieses steht teilweise in einem großen Spannungsverhältnis zum Rechtstaatsprinzip. Kritiker der Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland üben insbesondere Kritik am, derer Ansicht nach, zu hohen Einfluss des Parlaments. Sie bezeichnen diesen in der Regel als Parlamentsabsolutismus. Dies ist jedoch nur einer der Kritikpunkte, welche für die Kritiker der Gewaltenteilung wichtig ist. Auf weitere Punkte wird im Verlauf der Arbeit noch eingegangen.

Die vertikale Gewaltenteilung der Bundesrepublik Deutschland ist durch Artikel 20 des Grundgesetzes geregelt. Dieser bezeichnet die Bundesrepublik Deutschland als demokratische und soziale Bundesrepublik. Darüber hinaus ist die vertikale Gewaltenteilung in Artikel 79 des Grundgesetzes gesichert. In diesem Artikel ist festgelegt, dass eine Änderung des Grundgesetzes unzulässig ist. Des Weiteren ist die Machtaufteilung zwischen dem Bund und den Ländern genau im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgelegt.

Die zeitliche Ebene der Gewaltenteilung ist begrenzt. Dies liegt an den unterschiedlich langen Amtsperioden sowie den regelmäßig stattfindenden Wahlen innerhalb der Bundesrepublik Deutschlands.
Die soziale Ebene der Gewaltenteilung wird durch die Grundrechte des Individuums gesichert. Hierzu gehören beispielsweise die Unantastbarkeit der Menschenwürde, das Recht auf die freie Meinungsäußerung, das Demonstrationsrecht, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit sowie das Petitionsrecht.
Das Grundgesetz selbst ist durch die Ewigkeitsklausel gesichert. Neben dem Selbstschutz, schützt es hierbei auch den Staat vor der Veränderung von wichtigen Prinzipien, welche durch eine streitbare Demokratie entstehen könnten.
Nach Artikel 20 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland geht alle Staatsgewalt vom Volke aus. Zitat des Artikels:

„(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Durch die Hilfe dieses Absatzes des Ewigkeitsartikels wird die Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland begründet, dessen Volk ist der konstitutive Begründer der Staatsgewalt ist. Außerdem wird festgehalten, dass es keine Gewalt geben darf, welche nicht vom Volke ausgeht. Die Formulierung lautet daher bewusst „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ und nicht „Die Staatsgewalt geht vom Volke aus“.
Fazit: Das System der Gewaltenteilung in der Bundesrepublik Deutschland funktioniert in den meisten Fällen Reibungslos. In Ausnahmefällen herrscht jedoch Uneinigkeit, wie beispielsweise bei dem Urteil zum Schwangerschaftsabbruch des Bundesverfassungsgerichtes.

Quellenangaben
<p>Grundgesetz Artikel 20</p>