Grundlagenvertrag

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Klasse 9

Autor Joker2017

Veröffentlicht am 12.06.2018

Schlagwörter

Grundlagenvertrag

Zusammenfassung

Dieses Referat behandelt den Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen demokratischen Republik. Es werden dessen Inhalte erläutert, sowie auf die Kritik am Grundlagenvertrag eingegangen.

Grundlagenvertrag ist die Kurzform des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der deutschen Demokratischen Republik (DDR). Der Grundlagenvertrag wurde am 21. Dezember des Jahres 1972 geschlossen, am 11. Mai 1973 in der Bundesrepublik Deutschland und am 13. Juni in der deutschen demokratischen Republik ratifiziert und trat am 21. Juni desselben Jahres in Kraft.
Die Verhandlungen zum Grundlagenvertrag führten Egon Bahn, für die Bundesrepublik Deutschland und Michael Kohl für die deutsche demokratische Republik. Egon Bahr war der Staatssekretär im Bundeskanzleramt und der Bundesminister für besondere Aufgaben. Michael Kohl war Staatssekretär. Der Vertrag wurde am 21. Dezember des Jahres 1972 in Ost – Berlin von beiden Verhandlungspartnern unterschrieben.

Ablauf der Verhandlungen

Die Verhandlungen zum Grundlagenvertrag waren mühsam und schritten nur sehr langsam voran. Dies lag am Anfang daran, dass die deutsche demokratische Republik nur an Verhandlungen teilnehmen wollte, wenn sie nach Abschluss des Grundlagenvertrages völkerrechtlich anerkannt werden würde. Diese Forderung der deutschen demokratischen Republik war jedoch unerfüllbar, da die sozialliberale Koalition sonst gegen das Wiedervereinigungsgebot verstoßen hätte, welches im Grundgesetz verankert ist.

Vertragliche Vereinbarungen

Der Grundlagenvertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen demokratischen Republik besteht aus zehn Artikeln.
• Der erste Artikel sorgt für die Entwicklung von gutnachbarlichen Beziehungen, welche auf gleichberechtigter Basis beruhen.
• Im zweiten Artikel bekennen sie die Bundesrepublik Deutschland und die deutsche demokratische Republik zu den Grundsätzen der Vereinten Nationen.
• Im dritten Artikel verpflichten sich beide Staaten, im Streitfall auf Gewalt zu verzichten sowie die gegenseitigen Grenzen zu respektieren. Dennoch ist eine Grenzänderung in beiderseitigem Einvernehmen nicht ausgeschlossen.
• Artikel vier sorgt dafür, dass keiner der beiden Staaten den anderen auf internationaler Ebene vertreten kann.
• Im fünften Artikel versprechen die Bundesrepublik Deutschland und die deutsche demokratische Republik, dass sie beim Prozess der Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa mitmachen sowie Abrüstungsbemühungen unterstützen.
• Im sechsten Artikel vereinbaren beide Staaten, dass sich ihre Hoheitsgewalt lediglich auf das eigene Staatsgebiet beschränkt. Sie vereinbaren außerdem, dass sie sich gegenseitig die Selbstständigkeit anerkennen und die Unabhängigkeit sowohl in inneren als auch in äußeren Angelegenheiten respektieren.
• Im siebten Artikel wird ein Abkommen über die Zusammenarbeit auf Gebieten, wie beispielsweise der Wirtschaft, der Wissenschaft, dem Postwesen, dem Fernmeldewesen, der Kultur sowie des Sports geplant.
• Der achte Artikel beinhaltet die Vereinbarung des Austausches von ständigen Vertretern.
• Im neunten Artikel wird festgelegt, dass der Grundlagenvertrag frühere Verträge nicht berührt.
• Der zehnte Artikel regelt die Formalitäten der Ratifikation und des Inkrafttreten des Vertrages.

Im Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen demokratischen Republik gibt es keine Regelung der offenen Vermögensfragen, da sich die beiden Vertragsparteien in diesem Punkt nicht einigen konnten.
Im Brief zur deutschen Einheit von Egon Bahr, wurde festgestellt, dass der Grundlagenvertrag keinen Widerspruch zu den politischen Zielen der Bundesrepublik Deutschland darstellt. Dieser Brief wurde vor der Vertragsunterzeichnung von Egon Bahr übergeben.

Kritik am Grundlagenvertrag

Der Grundlagenvertrag war von Beginn an umstritten. Dies war sowohl politisch, als auch rechtlich so. Es lag unter anderem daran, dass der Grundlagenvertrag wichtige Punkte nicht beinhaltete. Beispielsweise wurde er nicht unter den Vorbehalt eines Friedensvertrages gestellt. Außerdem wurden keine Vereinbarungen über den Status von Berlin gemacht. Darüber hinaus gab es auch keine Regellungen über die Rechte und Pflichten der vier Mächte. Auch die Einheit der Nation und Begriffe wie Freiheit und Menschenrechte wurden im Grundlagenvertrag nicht definiert oder nicht ausreichend thematisiert. Hieraus ergab sich, dass die menschlichen Erleichterungen nicht ausreichend gesichert waren.
Trotz der zahlreichen Kritikpunkte wurde der Grundlagenvertrag mit einer Mehrheit von 268 zu 217 Stimmen vom deutschen Bundestag ratifiziert. Im Bundesrat hingegen wurde der Grundlagenvertrag von der Mehrheit der CDU / CSU regierten Länder abgelehnt. Er wurde dennoch als Gesetz verabschiedet, da es keine Überweisung an den Vermittlungsausschuss gab. Am 22. Mai des Jahres 1973 beschloss die Bayerische Staatsregierung den Grundlagenvertrag vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Das Normenkontrollverfahren wurde daraufhin in die Wege geleitet. In der Begründung wurde kritisiert, dass der Vertrag beispielsweise das grundgesetzliche Wiedervereinigungsgebot sowie die Fürsorgepflicht gegenüber der deutschen Bevölkerung in der deutschen demokratischen Republik verletzt, weil keine Interventionen zum Schutze mehr eingeleitet werden können. Des Weiteren habe der Grundlagenvertrag für Berlin nur eine eingeschränkte Gültigkeit. Das Bundesverfassungsgericht wies die eingereichte Klage jedoch ab. Es entschied, dass der Grundlagenvertrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Urteilsbegründung war sehr ausführlich. Das Bundesverfassungsgericht äußerte sich auch grundlegend zum Fortbestehen des deutschen Staates. Das deutsche Volk hat darüber hinaus nur eine, in der Verfassung verankerte deutsche Staatsangehörigkeit. Das Wiedervereinigungsgebot habe die Verfassungsorgane zu steuern. Dennoch bliebe der Weg zur Wiedervereinigung Deutschlands die Aufgabe der politisch handelnden Parteien. Der Grundlagenvertrag stelle insgesamt eine zusätzliche neue Rechtsgrundlage dar, welche die beiden Staaten in Deutschland enger miteinander verbinden sollte. Dies wurde im Zusammenhang mit der angestrebten Wiedervereinigung, als wichtiger Aspekt angesehen.