Incoterms

Fach Fach

Klasse 11

Autor DidSky

Veröffentlicht am 10.09.2018

Schlagwörter

Incoterms

Zusammenfassung

Das Referat handelt von den 11 verschiedenen Incoterm Klauseln auf dem Stand von 2010. Es wird auf die Definition, den Inhalt, die Abkürzung und auch die Transportart jeder einzelnen Klausel eingegangen.

Die Incoterms (International Commercial Terms) regeln die wesentlichen Käufer- und Verkäuferpflichten in internationalen Lieferverträgen. Sie definieren spezifische Handelsklauseln im Außenhandel, dazu zählen insbesondere der Kostenübergangspunkt (Übernahme der Transportkosten), sowie der Gefahrübergangspunkt (Übergang der Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware während des Transports).
Die Anwendung der Incoterms muss ausdrücklich im Vertrag vereinbart werden.
Die letzte Neuerung der Incoterms erfolgte 2010, im Folgenden sind die elf gängigsten Incoterm-Klauseln dargestellt. Allerdings existieren noch einige mehr.

CFR
Cost & Freight
(Kosten & Fracht -benannter
Bestimmungshafen) Hier trägt der Verkäufer die Frachtkosten bis zum vertraglich vereinbarten Bestimmungshafen, also die Kosten für die Haupttransportstrecke.
Die Transportgefahr geht (wie bei FOB) auf den
Käufer über, wenn die Ware auf das benannte Schiff verladen wurde. 


CIF
Cost, Insurance and Freight
(Kosten, Versicherung
und Fracht - benannter
Bestimmungshafen) Neben den Kosten der Reederei für die Transportstrecke zwischen Verlade- und Entladehafen trägt der Verkäufer zusätzlich eine Seeschadensversicherung zugunsten des Käufers. Die Transportgefahr geht auf den Käufer über, wenn die Ware auf das benannte Schiff verladen wurde. 


CPT
Carriage paid to (frachtfrei -
benannter Bestimmungsort) Der Verkäufer trägt sämtliche Transportkosten der Ware bis zum
Bestimmungsort. Der Gefahrenübergang auf den Importeur erfolgt
bereits bei der Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer. 


CIP
Carriage and Insurance
paid to (frachtfrei versichert - benannter Bestimmungsort) Im Unterschied zur CPT-Klausel ist der Verkäufer hier zusätzlich verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen. Der Gefahrenübergang auf den
Importeur erfolgt wie bei CPT bei der Übergabe der Ware an den ersten Frachtführer.


DAP – neu 2010
Delivered at Place (geliefert -
benannter Ort)
Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware am Bestimmungsort zur Verfügung zu stellen. Er trägt alle Transportkosten und -gefahren, bis die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit zur Verfügung gestellt wird.

DAT

Delivered at Terminal
(geliefert Terminal) Der Verkäufer verpflichtet sich, die Ware an einem vom Käufer genannten Terminal (z. B. Kai, Containerdepot, Luftfrachtterminal) entladen zur Verfügung zu stellen. Gegenüber DAP übernimmt der Verkäufer zusätzlich noch Kosten und Risiko des Entladens. 


DDP
Delivered, Duty paid
(geliefert verzollt benannter
Bestimmungsort) Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Ware am im Kaufvertrag festgelegten Ort im Einfuhrland zur Verfügung zu stellen. Alle entstehenden Kosten für die gesamte Transportstrecke sowie die Einfuhrverzollung sind vom Verkäufer zu tragen. Der Käufer
ist lediglich noch für das Entladen des Transportfahrzeugs verantwortlich. 


EXW
Ex Works (ab Werk) Der Gefahrenübergang auf den Importeur erfolgt direkt ab Werk des Exporteurs. Der Importeur transportiert die Waren komplett auf eigene Kosten. 


FCA
Free Carrier
(frei Frachtführer benannter
Ort) Der Verkäufer verpflichtet sich, die Ware auf seine Kosten einem
vom Käufer benannten Frachtführer an einem vereinbarten Lieferort zu übergeben. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer die Transportkosten sowie das Risiko von Transportschäden. 


FAS

Free alongside ship
(frei Längsseite Schiff) Der Verkäufer hat seine vertraglichen Pflichten dann erfüllt, wenn er die Ware in dem benannten Verschiffungshafen bis an die Längsseite des vom Käufer benannten Schiffes verbracht hat. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer die weiteren Transportkosten
der Reederei und das Transportrisiko. 


FOB
Free on board
(frei an Bord benannter
Verladehaufen) Die Lieferpflicht des Verkäufers endet, wenn die Ware im benannten Hafen auf das vom Käufer benannte Schiff verladen wurde. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer die weiteren Transportkosten sowie das Risiko, dass die Ware beim Transport beschädigt wird.