Kostenarten

Fach Fach

Klasse 11

Autor DidSky

Veröffentlicht am 10.09.2018

Schlagwörter

Kosten Einzelkosten Gemeinkosten variable Kosten Fixkosten Materialgemeinkosten

Zusammenfassung

In diesem Referat dreht es sich um die verschiedenen Kostenarten. Die Unterteilung in Einzel- und Gemeinkosten und in variable und fixe Kosten wird erklärt. Außerdem werden die Materialgemeinkosten bis hin zu Herstellkosten definiert.

Kostenarten

Einzel- und Gemeinkosten

Sie unterscheiden sich in der Frage, ob sie einem Kostenträger unmittelbar zuschreibbar sind.

Einzelkosten
sind alle Kosten, die einem bestimmten Bezugsobjekt (z. B. Kunden oder Produkten) direkt zugerechnet werden können, demzufolge werden sie ohne Verrechnung über die Kostenstellen auf die Kostenträger übernommen. Zu Einzelkosten zählen Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne und Sondereinzelkosten. Sie müssen dem Verursachungsprinzip in hohem Maße entsprechen.

Gemeinkosten
hingegen fallen gemeinsam für mehrere Kostenträger an, somit sind sie nicht direkt zurechenbar/können nicht auf ein Objekt bestimmt werden (zum Beispiel Abschreibungen, Versicherungen, Gehälter leistender Angestellter usw.).
Die mit Hilfe von bestimmten Schlüsseln – meist durch Verwendung einer Kostenstellenrechnung (s. Infobox S. 10) – ermittelten Zuschläge werden indirekt zur Verrechnung auf die Leistungen herangezogen. Deren Basis bilden bestimmte Bezugsgrößen, wie beispielsweise die Einzelkosten oder die bearbeiteten Stückzahlen.

Fixe und Variable Kosten

Sie unterscheiden sich in der Frage, ob die Kosten unmittelbar von der Produktmenge/Ausbringungsmenge (= hergestellte Menge an Gütern und/oder Dienstleistungen) abhängig sind.

Fixkosten
sind unabhängig von der Produktions- bzw. Absatzmenge (Ausbringungsmenge). Erhöht sich der Materialeinsatz, bleiben die Kosten für die Maschine (Abschreibungen) gleich, somit bleiben sie in einer bestimmten Zeitperiode konstant. Eine Besonderheit stellen sprungfixe Kosten da, hier erhöhen sich die Kosten ab einer bestimmten Mehrmenge. Ist die Kapazität einer Maschine aufgebraucht, muss eine neue angeschafft werden, die wiederrum mehr Fixkosten, in Form von Abschreibungen, verursacht. Diese steigen sprungartig an.
Bei fixen Kosten verringern sich die Stückkosten mit Erhöhung der Ausbringungsmenge.

Variable Kosten
verändern sich bei Änderung der Produktions- oder Absatzmenge, sie sind also mengenabhängig.
In Abhängigkeit zur Ausbringungsmenge kann die Veränderung der Kosten wie folgt aussehen:
- Proportional (linear)
Sie verändern sich im selben Verhältnis wie die Bezugsgrößenmenge.
- Degressiv (unterproportional)
Die variablen Gesamtkosten nehmen langsamer zu, desto höher die Beschäftigung. Also verringern sich die Stückkosten bei zunehmender Ausbringungsmenge.
- Progressiv (überproportional)
Hier nehmen die Kosten quasi im Gegenteil, also umgekehrt, zu der degressiven Kostenverlaufsform zu. Bei steigender Beschäftigung steigen die variablen Kosten auch stärker an, folgend nehmen auch die Stückkosten zu.
- Regressiv
Die variablen Kosten nehmen bei steigender Ausbringungsmenge ab bzw. steigen bei sinkender Beschäftigung. Diese Art des Kostenverlaufs ist in der Praxis eher selten anzutreffen.

Mischkosten
sind Kosten, die sich aus variablen und fixen Bestandteilen zusammensetzen. Beispielsweise Telekommunikationskosten: Oft muss eine fixe Grundgebühr und zusätzlich ein anfallender Betrag für Gesprächsminuten (variable Kosten) gezahlt werden.

Fixe Einzelkosten:
Da Einzelkosten dem einzelnen Produkt direkt zuordenbar sind und Fixkosten unab-hängig von der Produktionsmenge anfallen, gibt es diese Art der Kosten nicht.
Variable Einzelkosten:
Abhängig von der Produktionsmenge muss Material gekauft werden (variable), wobei die Kosten dem einzelnen Produkt direkt zurechenbar sind (Einzelkosten).
Fixe Gemeinkosten:
Unabhängig von der Produktionsmenge ist die zu zahlende Miete für ein Fertigungsgebäude fix. Sie kann dem einzelnen Produkt nicht zugerechnet werden; sprich: Gemeinkosten.
Variable Gemeinkosten:
Strom beispielsweise fällt abhängig von der Produktionsmenge an und ist somit den variablen Kosten zuzuordnen. Allerdings ist er nicht direkt dem einzelnen Produkt zurechenbar, daraus ergeben sich variable Gemeinkosten.

Kostenarten im Kalkulationsschema

Materialeinzelkosten (MEK)
lassen sich in der Kostenrechnung einzelnen Kostenträgern direkt zurechnen, in der Praxis erfolgt die Erfassung mithilfe von Materialentnahmescheinen. Man spricht hier meist von Roh- oder Hilfsstoffen.

Materialgemeinkosten (MGK)
hingegen können einzelnen Kostenträgern nicht direkt zugerechnet werden; beispiels-weise Putzmaterial, Personalkosten der Einkaufabteilung oder Gehälter des Wareneingangslagers. Sie werden über Materialgemeinkostenzuschlagssätze auf die Produkte verrechnet.

Der zusammenfassende Begriff für Materialeinzel- und Materialgemeinkosten ist das Fertigungsmaterial.

Fertigungseinzelkosten (FEK):
Fertigungslöhne (auch: „Einzellöhne“ oder „Einzellohnkosten“) werden i.d.R. dem Erzeugnis direkt zugerechnet; sprich: Fertigungseinzelkosten. Sie werden durch Stundenaufschreibung erfasst und haben den Charakter von Einzelkosten.
Achtung: Trotz der kalkulatorischen Betrachtung als Einzelkosten sind Fertigungslöhne in Deutschland de facto keine variablen Kostenbestandteile. Das ergibt sich daraus, dass die Definition für variable Kosten die Proportionalität zur Ausbringungsmenge ist. Vertragliche Verpflichtungen aus dem Arbeitsrecht führen aber dazu, dass variables Fertigungspersonal nicht unbedingt beim Fallen der Fertigungsmenge entsprechend abgebaut werden kann. Darum werden Löhne zwar praktisch wie variable FEKs angesehen, die Praxis ist aber anders.

Fertigungsgemeinkosten (FGK):
Die im Fertigungsbereich entstandenen Gemeinkosten, also Kosten die nicht unmittelbar zurechenbar sind, nennen sich Fertigungsgemeinkosten. Man denkt hier zum Beispiel an Abschreibungen, Zinsen, Produktionsleitung, Hilfsmaterial, Miete für die Fabrikhalle oder Energie. In der Kalkulation werden sie grundsätzlich über prozentuale Zuschlagssätze auf die Produkte verrechnet.

Die Sondereinzelkosten (SEK)
sind spezielle Einzelkosten, die nicht dem einzelnen Kostenträger, sondern nur einem Auftrag oder Produkt zugeordnet werden können (z. B. ein Werkzeug kann nur für einen Auftrag verwendet werden oder Kosten für Konstruktionszeichnungen). Sie werden gleichmäßig auf die Kostenträger verteilt und fallen, im Gegensatz zu Fixkosten, in unregelmäßiger Höhe und Abständen an.

Die Fertigungsgemeinkosten bilden zusammen mit den Fertigungseinzelkosten (Fertigungslöhne) und den Sondereinzelkosten der Fertigung die Fertigungskosten.

Herstellkosten (HK)
sind die durch die Herstellung eines Gutes entstandenen Kosten und ergeben sich in der Kostenrechnung aus der Summe der Material- und Fertigungskosten. Sie umfassen alle mit der Fertigung unmittelbar verbundenen Funktionen und Kostenarten.
Achtung: Nicht zu verwechseln mit Herstellungskosten. Diese gehören zur Finanzbuch-haltung und sind im Gesetz definiert. Der Begriff „Herstellkosten“ hingegen stammt aus der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Hiermit sind alle Kosten abgedeckt, die in den Fertigungsabteilungen, inklusive Materialbereich, selbst anfallen, sowie die hierfür notwendigen dispositiven Funktionen (z. B. Meister).

Produktionsgemeinkosten (PrGK)
sind nicht direkt der Produktion zurechenbare Kosten, die unabhängig vom Produktionsvolumen relativ konstant anfallen. Man spricht hier beispielsweise von Instandhaltungskosten von Betriebsgebäuden, sowie von Kosten des Managements und der Verwaltung. Die Produktionskosten (PK) umfassen die Herstellkosten und Funktionen und Kostenarten die mittelbar am Fertigungsprozess beteiligt sind – beispielsweise die Werksleitung und das Werkscontrolling oder die Fertigungsplanung und –steuerung.