Kredite im Vergleich und ihre Sicherheiten

Fach Fach

Klasse 12

Autor aljonap

Veröffentlicht am 06.07.2018

Schlagwörter

Kredite Sicherheiten Sicherungsübereignung Tilgung Zinsen

Zusammenfassung

Dieses Referat beinhaltet die verschiedenen Kreditarten im Vergleich. Auch wird gezeigt wie man diese ausrechnet. Die verschiedenen Sicherheiten sind auch beschrieben. Vorteile und Nachteile stehen dort auch.

Kreditarten im Vergleich

—> Annuitätendarlehen

  • Die Liquiditätsbelastung bleibt in diesem Fall konstant, also eine gleichmäßige Belastung der Schulden, kann man so sagen.
  • Doch die Tilgung nimmt immer mehr zu, also erfolgt hier eine Steigung zum begleichen der Schulden.
  • Doch die Zinsen nehmen immer mehr ab, dies ist gut, da durch Zinsen zusätzliche Kosten anfallen.
  • Somit wird Restschuld immer weniger.

Berechnung:
Restschuld : 100 * Zinsen = Zinsaufwand
Annuität(Liquiditätsbelastung) – Zinsaufwand = Tilgung

  1. Restschuld – Tilgung = 2. Restschuld

—> Abzahlungsdarlehen (Ratentilgungsdarlehen)

  • Hier sind die Kreditkosten, also der Wert der zusätzlich zu dem "geliehenen" Geld anfällt, die Zinsen von der Restschuld.
  • Die Tilgung bleibt konstant, also zahlt man, je nach dem, Monatlich den selben Betrag von der Schuld zurück.
  • Die Zinsen und die Annuitäten, also die Liquiditätsbelastung, sinken.
  • Somit wird die Restschuld immer weniger.

Berechnung:
Darlehenssumme : Laufzeit in Jahren = jährliche Tilgung
Restschuld : 100 * Zinsen = Zinsaufwand
Tilgung + Zinsaufwand = Annuität (Liquiditätsbelastung)

—> Festdarlehen (Fälligkeitsdarlehen)

  • Hier bleiben die Zinsen konstant, also die zusätzlichen Kosten.
  • Die Annuität, also die Liquiditätsbelastung, ist am Ende am höchsten.
  • Das Darlehen wird am Ende der Laufzeit zurückgezahlt, somit hat man das Geld länger zur Verfügung, dies ist gut da das Geld durch eine Produktion und dem Verkauf der Ware, dem Unternehmen meistens erst später zur Verfügung steht.
  • Die Tilgung beträgt die ganze Zeit 0, nur im letzten Jahr wird der volle Betrag getilgt.
  • Somit besteht eine geringe Liquiditätsbelastung während der Laufzeit.

Berechnung:
Darlehenssumme : 100 * Zinsen = jährlicher Zinsaufwand
Tilgung im letzten Jahr = Darlehenssumme
Zinsaufwand + Tilgung = Annuität (Liquiditätsbelastung)

—> Sicherheiten
Realkredite sind Dingliche Sicherung (bewegliche und unbewegliche Sachen haften für eine Forderung).

Grundschuld

  • Ist ein dingliches Pfandrecht und gehört somit zu den Realkrediten, also der Inhaber der Grundschuld hat das Recht auf eine bestimmte Geldsumme aus einem Grundstück (Gebäude).
  • Sie setzt keine Forderungen voraus.
  • Allein das Grundstück haftet (aber: aufgrund des persönlichen Anspruchs aus dem Darlehensvertrag hat der Kreditgeber Anspruch auf das Vermögen des Kreditnehmers)
  • In das Grundbuch wird nur die Grundschuld, aber nicht der Schuldgrund eingetragen.

Entstehung: Erst einigen sie sich, dann wird es in das Grundbuch eingetragen. Dann wird der Grundschuldbrief an den Gläubiger (Kapitalgeber) weitergegeben.

Zweck: Der Kapitalgeber kann sich aus dem Verkaufserlös des Grundstückes befriedigen, wenn der Schuldner in Verzug kommt. Ein Beispiel wäre die Zwangsversteigerung oder -verwaltung.

Rangstufen: Ein Grundstück kann mit mehreren Grundpfandrechten belastet werden, die Rangstufen richten sich nach der Reihenfolge der Eintragungen. Also nach dem, der als erstes das Gründstück mit dem Grundpfandrecht belastet hat.

Bürgschaftskredit

  • Es werden 2 Rechtsgeschäfte abgeschlossen.
    o Einmal ein Kreditvertrag zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber.
    o Und einmal ein Bürgschaftsvertrag zwischen dem Kreditnehmer und dem Bürgen.
    o Sie werden schriftlich abgeschlossen, denn nur Kaufleute können diese Verträge mündlich abschließen.
  • Der Bürge kann jedoch das Geld von dem Kreditnehmer zurückverlangen.

Ausfallbürgschaft

  • Hier muss der Bürge erst dann zahlen, wenn der Kreditgeber nachweisen kann, dass der Kreditnehmer zahlungsunfähig ist z.B. Der Kreditgeber leitet gegen den Kreditnehmer eine erfolgslose Zwangsvollstreckung ein.
  • Der Bürge hat das Recht der Einrede der Vorausklage.

Selbstschuldnerische Bürgschaft

  • Der Bürge haftet hier wie der Hauptschuldner, da er auf das Recht der Vorausklage verzichtet.
  • Der Kreditgeber kann von dem Bürge das Geld verlangen, wenn der Kreditnehmer das Geld nicht rechtzeitig zurückgezahlt hat, aber der Kreditgeber hat die Aufklärungspflicht, also er darf das Geld nicht einfach verlangen.
  • Der Widerruf der Bürgschaft ist innerhalb einer Woche schriftlich möglich.

Sicherungsübereignungskredit

  • Hier werden Anlagevermögen und Umlaufvermögen sicherungsübereignet. Zum Anlagevermögen gehören sowas wie Autos und Maschinen. Doch das Umlaufvermögen wird nur sehr selten sicherungsübereignet.
  • Bei der Zahlungsunfähigkeit kann der Kreditgeber den Gegenstand von dem Kreditnehmer einfordern.
  • Mit begleichen der Schuld geht das Eigentum an der Sache zurück an den Kreditnehmer.
  • Es ist ein treuhändlisches Rechtsverhältnis.
  • Es ist außerdem gesetzlich nicht geregelt.

Vorteile Gläubiger (Kreditgeber)

  • Er muss das Gut, welches übereignet wurde, nicht aufbewahren, wodurch keine Kosten entstehen. Also wie zum Beispiel die Lagerkosten.
  • Dennoch behält er das Pfandrecht an der jeweiligen Sache, auch wenn der Gegenstand nicht bei ihm ist.
  • Im Falle einer Insolvenz des Gründers kann die Bank als einzige auf die Sache zugreifen, die in der Sicherungsübereignung vereinbart wurde, da sie Besitzer ist.

Vorteile Schuldner (Kreditnehmer)

  • Er darf und kann die übereignete Sache weiterhin nutzen.
  • Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn zum Beispiel Maschinen mit der Sicherungsübereignung abgetreten werden. Denn diese sind notwendig, um weitere Waren zu produzieren. Also, dies wäre für das Unternehmensgeschäft sehr wichtig.
  • Eine Übereignung ist nach außen hin nicht erkennbar, so führt es nicht zu einem möglichen Imageverlust. Denn viele Menschen, also zum Beispiel Kunden, dass das Unternehmen nicht mehr genügend Geld hat.

Nachteile Gläubiger (Kreditgeber)

  • Ein Wertverlust kann entstehen.
  • Wenn die übereignete Sache zum Beispiel untergeht oder beschädigt wird.
  • In seltenen Fällen kann es auch zu einer doppelten Sicherungsübereignung kommen.
  • Auf den Gegenstand ruht bereits ein Eigentumsvorbehalt des Lieferers.

Nachteile Schuldner (Kreditnehmer)

  • Ein Nachteil ist, dass die übereignete Sache besonders abgesichert werden muss.
    o Bestes Beispiel ist das Auto, bei welchem die Bank den Kfz-Brief bis zur Abzahlung behält. Oft verlangt sie während dieser Zeit den Abschluss einer Vollkasko- Versicherung, die mit höheren Kosten verbunden ist, also zum Beispiel eine Haftpflicht- Versicherung.
  • Der Kreditgeber kann bei einer nicht rechtzeitigen Zahlung den Gegenstand direkt verkaufen lassen. Dies wäre vorallem bei Maschinen, die zur Herstellung der Produkte dient und für die Produktion benötigt wird, sehr problematisch. So könnte es zum Verlust in dem Unternehmen führen, da sie ihre Ware nicht mehr produzieren könnten.
Quellenangaben
<p>Meine Quelle ist der Unterricht. (Volkswirtschaftslehre und Betriebswirtschaftslehre)</p>