Die 5 Säulen des Islams

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Klasse 9

Autor Joker2017

Veröffentlicht am 13.06.2018

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Die 5 Säulen des Islams

Zusammenfassung

Dieses Referat erklärt die fünf Säulen des Islams, welche aus dem islamischen Glaubensbekenntnis, dem rituellen Pflichtgebet, der Almosengabe, dem rituellen Fasten sowie der Pilgerfahrt nach Mekka bestehen.

Der Islam hat mehr als 1,8 Milliarden Anhänger weltweit und ist somit nach dem Christentum die zweitgrößte Weltreligion. Er stützt sich auf fünf Säulen, welche im Folgenden näher erläutert werden.

Die fünf Säulen des Islams

Die Definition für den Islam ist nicht im Koran zu finden, sondern ausschließlich in den Berichten über den Propheten. In diesen wird zwischen Islam und Glauben differenziert. Außerdem wird das gute Handeln als drittes Kriterium eingeführt. Der Islam besteht aus folgendem Bekenntnis: „dass Du bekennst, dass es keinen Gott gibt außer Gott und dass Mohammed der Gesandte Gottes ist; dass Du das Pflichtgebet verrichtest und die Armengabe leistest, dass Du im Ramadan fastest und zum Haus (Gottes) pilgerst, wenn du in der Lage bist, dies zu tun.“
Dies sind also die fünf Hauptpflichten oder auch „Säulen“ des Islams:
• Das islamische Glaubensbekenntnis
• Pflichtgebet
• Almosengabe
• Fasten im Ramadan
• Pilgerfahrt nach Mekka

Das islamische Glaubensbekenntnis

Das islamische Glaubensbekenntnis bildet die erste Säule des Islams. Es lautet:
„Ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Gott gibt und dass Mohammed der Gesandte Gottes ist.“
Dieses Bekenntnis besteht aus zwei Teilen. Der Muslim bekennt sich hierdurch eindeutig zum strengen Monotheismus, zu Mohammeds prophetischer Sendung sowie dessen Offenbarung, dem Koran und hierdurch auch zum Islam selber. Ein Muslim ist, wer das Glaubensbekenntnis bei vollem geistigem Bewusstsein, vor zwei unabhängigen Zeugen ausgesprochen hat. Dies ist unumkehrbar.

Das rituelle Gebet

Das rituelle Gebet soll von einem Muslim fünf Mal am Tag verrichtet werden. Das erste Mal soll bereits vor dem Sonnenaufgang geschehen. Das zweite Gebet folgt am Mittag, das dritte Gebet folgt am Nachmittag. Das vierte Gebet soll bei Sonnenuntergang gebetet werden. Das fünfte und letzte Gebet wird bei Einbruch der Nacht verrichtet. Der Muslim muss das Gebet ankündigen und vor dem Gebet eine Waschung durchführen. Diese Gebetsformel wird auch fünf Mal pro Tag vom Muezzin vom Minarett gerufen, um alle Muslime an das rituelle Pflichtgebet zu erinnern und sie aufzurufen, dieses zu verrichten.

Vor dem Beten soll der Muslim sich bewusst machen, dass das Gebet niemals eine Routine ist und werden darf. Das Gebet ist allein aus der Absicht heraus Gott zu dienen, zu verrichten. Die rituelle Waschung vor dem Gebet verstärkt dies noch. Zur Erreichung des Weihezustandes, wird „Gott ist größer (als alles andere)“ gesprochen. Das Pflichtgebet ist nur gültig, wenn die Gebetsrichtung, gen Kaaba in Mekka, vom betenden Muslim eingehalten wird. Diese ist im Islam das Heiligste und das Haus Gottes. Das Gebet beginnt damit, dass, noch im Stehen, Gebetsformeln und die erste Sure des Korans rezitiert werden. Danach folgen einige, von verschiedenen Gebetsformeln untermauerte Niederwerfungen. Anschließend wird das Gebet mit weiteren Gebetsformeln beendet. Das Pflichtgebet darf an jedem rituell reinen Ort vollzogen werden, meistens geschieht dies auf einem speziellen Gebetsteppich. Im Idealfall betet der Muslim jedoch am Ort der Niederwerfung, also in einer Moschee.

An Freitagen wird das Pflichtgebet am Mittag durch das Freitagsgebet, ein Gemeinschaftsgebet ersetzt. Dieses findet in der Moschee statt und ist für Männer Pflicht und für Frauen empfohlen. Dieses Gebet wird durch eine Predigt ergänzt.

Die Almosengabe

Die Almosengabe oder auch Almosensteuer muss von jedem psychisch gesunden, freien, erwachsenen Muslim entrichtet werden, der finanziell hierzu in der Lage ist. Sie wird für die finanzielle Beihilfe von Armen, Sklaven und Schuldnern sowie Reisenden verwendet. Sie wird ebenfalls für den Dschihad verwendet. Die Höhe der Almosengabe hängt von dem finanziellen Einkommen und der finanziellen Gesamtsituation des jeweiligen Muslims ab. Sie variiert auch nach Art der Einkunft, wie beispielsweise Handel, Viehzucht oder landwirtschaftlicher Anbau und liegt bei ungefähr 2,5 bis 10 Prozent des Einkommens. Die Almosengabe ist den Muslimen sehr wichtig und gilt als hilfreiches Mittel zur Linderung von Armut in der Gesellschaft. Außerdem wird sie als Prozess der Umschichtung und Umverteilung von Reichtum angesehen.

Das rituelle Fasten

Das Fasten findet jedes Jahr im islamischen Monat Ramadan statt. Dieser Monat wird deshalb auch oft als Fastenmonat bezeichnet. Der islamische Kalender verschiebt sich jährlich relativ zum gregorianischen Kalender um elf Tage nach vorne. Das Fasten beginnt vor der Morgendämmerung und endet nachdem der Sonnenuntergang beendet ist. In der zweiten Sure des Koran wird der Zeitraum des Fastens mit wenn man einen weißen von einem schwarzen Faden unterscheiden kann, beschrieben. Während des Fastens wird weder gegessen noch getrunken. Außerdem darf nicht geraucht werden. Es gibt keinen ehelichen Verkehr und es ist wird insgesamt Enthaltsamkeit im Verhalten geübt.

Viele Muslime brechen das Fasten mit dem Verzehr einer Dattel und dem Trinken eines Glases Milch, so wie es der Prophet getan haben soll. Der Fastenmonat Ramadan wird mit dem Fest des Fastenbrechens, auch Zuckerfest genannt, beendet.
Jeder Muslim, welcher gesundheitlich dazu in der Lage ist, ist verpflichtet zu Fasten und sich an die entsprechenden Regeln des Fastens zu halten. Diese dürfen jedoch gebrochen werden, wenn durch die Einhaltung der Regeln, ein gesundheitliches Risiko für den Fastenden bestehen würde.

Die Pilgerfahrt nach Mekka

Im letzten Mondmonat findet jedes Jahr die Pilgerfahrt nach Mekka statt. Jeder Muslim soll diese in seinem Leben mindestens einmal mitgemacht haben. Er soll in Mekka unter anderem die Kaaba siebenmal umschreiten. Die Pilgerfahrt ist grundsätzlich für alle Muslime Pflicht. Es wird jedoch berücksichtigt, ob ein Muslim hierzu gesundheitlich und finanziell in der Lage ist, diese anzutreten. Die Einschränkungen der Pflicht zur Pilgerfahrt nach Mekka finden sich in der dritten Sure des Korans.
Viele Muslime verknüpfen die Pilgerfahrt nach Mekka, mit einem Besuch der Prophetenmoschee in Medina. In dieser ist der Prophet begraben. Ein Besuch der Prophetenmoschee ist im Allgemeinen jedoch kein fester Bestandteil der Pilgerfahrt nach Mekka.